87jährige Spanierin nach Rechtsstreit aus Wohnung delogiert
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Nach einer gerichtlichen Anordnung wurde Maricarmen Abascal vor zwei Wochen aus ihrer Wohnung in Madrid zwangsgeräumt. Zuvor war das Wohnhaus von einer Immobilienfirma aufgekauft worden. Die Delogierung löste landesweite Massenproteste aus und steht für das Schicksal tausender Menschen, die von Wohnungsnot und Mietwucher betroffen sind.
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Als die Polizei Maricarmen Abascal aus ihrer Wohnung trug, sah ganz Spanien dabei zu. Es war Mittwoch, der 23. September, und bereits der vierte Räumungsversuch. Dieses Mal war er gelungen. Vor dem Haus standen hunderte Aktivisten. Einige weinten, andere schrien. „Du bist nicht allein“, riefen sie ihr zu.
Abascal ist 87 Jahre alt, im Madrider Stadtteil Retiro lebt sie seit ihrem 17. Lebensjahr, also seit 70 Jahren. Nach der Delogierung (gerichtliche Zwangsräumung) wurde sie wegen Erschöpfung ins Spital gebracht.
„Sie haben ihr nicht einmal ein paar Stunden Zeit gegeben, um ihre Sachen zu packen“, meint ihre Anwältin Beatriz Duro. Ein jahrzehntealter Mietvertrag ist zum juristischen Streitfall geworden. Im Jahr 1956 zog Maricarmen Abascal mit ihren Eltern in die Wohnung, deren Vertrag zunächst auf ihren Vater lief, da Frauen dazumals kein Eigentum besitzen durften. Erst später wurde er auf ihre Mutter übertragen.
Nach deren Tod im Jahr 2005 ging das Mietverhältnis auf deren Tochter über. Zuverlässig zahlte Abascal weiter ihre Miete, rund 500 Euro im Monat für 92 Quadratmeter. Dann wechselte das Haus den Eigentümer, 2018 kaufte die Immobiliengesellschaft „Urbagestión Desarrollo e Inversión“ das Gebäude. Zwei Jahre später wurde Abascal mit der Aufforderung konfrontiert, die Wohnung zu verlassen.
Der Eigentümer argumentierte, die zweimalige Übertragung innerhalb der Familie sei rechtlich nicht zulässig gewesen. Nach den geltenden Gesetzen wäre für eine Ausnahme eine Behinderung von 65 Prozent erforderlich, Abascal könne allerdings nur eine anerkannte Behinderung von 50 Prozent vorweisen.
Auch die Miete hatte sich auf rund 2.650 Euro erhöht. Die Rente der Pensionistin liegt nach eigenen Angaben bei rund 1.350 Euro. Ein jahrelanger Rechtsstreit begann.
Ihre Anwältin Beatriz Duro verweist auf die historischen Umstände, unter denen der ursprüngliche Vertrag entstand – auf ein System, in dem Frauen beim Eigentum rechtlich benachteiligt waren. Wäre ihre Mutter damals als ursprüngliche Mieterin eingetragen worden, hätte sich die rechtliche Kette anders entwickelt.
Drei Mal wurde eine angeordnete Räumung bereits verhindert. Im Herbst 2025 beendete ein Gericht den ersten Versuch einen Tag davor. Eine weitere Räumung wurde ebenfalls kurzfristig verschoben.
Zwischen den Versuchen schaltete sich sogar die UNO (Vereinte Nationen) ein und forderte Spanien auf, die Räumung zu beenden und für eine angemessene Wohnalternative zu sorgen.
Im März dieses Jahres gab der Oberste Gerichtshof den Eigentümern schließlich Recht. Anwältin Duro bat jetzt vor der Räumung noch um ein paar Tage Aufschub, damit die 87jährige eine Unterkunft finden konnte. Ihr Ansuchen wurde abgelehnt.
Vom Spital aus meldete sich Abascal später mit einem Video zu Wort. Ihre Stimme war brüchig. „Ich habe mein Zuhause nicht retten können“, sagt sie. „Aber ich habe gekämpft, damit die anderen lernen, für ihres zu kämpfen.“ Denn mittlerweile geht es nicht mehr nur um ihre Wohnung, es geht um Millionen Wohnungen in ganz Spanien und um junge Menschen, die sich diese nicht mehr leisten können.
Es geht um Familien, deren Einkommen immer stärker von der Miete aufgezehrt werden, um ältere Menschen, die Angst haben, aus ihren Vierteln verdrängt zu werden, und um Wohnungen, die in Touristenstädten zu Ferienapartments werden.
In Madrid gingen schon Zehntausende auf die Straße. Auf Transparenten stand: „Für alle Maricarmens.“ Andere riefen: „Wir sind alle Maricarmen.“ Auf dem Platz Puerta del Sol entstand ein Protestlager. Auch in Barcelona, Sevilla, Valencia und anderen Städten wurde demonstriert.
Die Mietervereinigungen nennen den Fall den „Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht“ hat. Sie fordern ein „Maricarmen-Dekret“: besseren Schutz vor Zwangsräumungen, längere Mietverträge und Maßnahmen gegen drastische Mietsteigerungen.
In Barcelona sagte die Sprecherin der katalanischen Mietervereinigung, Carme Arcarazo: „Wir wollen kein Trostpflaster, sondern leistbaren Wohnraum.“
Auch Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez äußerte sich. Er nennt die Räumung eine „soziale Tragödie, die wir nicht akzeptieren können“. Doch politisch ist die Lage kompliziert. Nach Angaben der spanischen Zentralbank fehlen im Land rund 700.000 Wohnungen. Die Regierung arbeitet an einem Maßnahmenpaket gegen die Wohnungsnot, verfügt aber über keine sichere Mehrheit im Parlament.
Gleichzeitig liegen wichtige Kompetenzen bei den Regionen. In Madrid lehnt Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt ab. Die Wohnungsnot ist damit längst nicht mehr nur ein privater Streit zwischen einer 87jährigen und einem Immobilienunternehmen. Sie ist ein landesweiter politischer Konflikt.
Fünf Tage nach der Räumung gab es plötzlich einen Hoffnungsschimmer. Am Montagabend, 28. September, einigten sich Vertreter von Abascal und „Urbagestión“ nach mehrstündigen Verhandlungen auf eine Lösung, die Stadt Madrid vermittelte. Abascal soll ihr Zuhause zurückbekommen und wieder in ihre Wohnung dürfen.
Vorgesehen ist ein neuer Mietvertrag, bei dem die Belastung an ihr Einkommen gekoppelt wird. Die Miete soll ungefähr auf dem Niveau ihrer bisherigen Belastung liegen, also bei etwa 500 Euro im Monat. Der Vertrag soll acht Jahre laufen. Ihre Anwältin Beatriz Duro sagt:
„Wenn diese Einigung, die wir erreicht haben, unterzeichnet wird“, werde das „für alle ein besseres und erfreulicheres Ergebnis sein“.
Noch wohnt Maricarmen Abascal bei Verwandten, noch muss sie der Vereinbarung zustimmen. Aber zum ersten Mal seit jenem Mittwoch ist die Tür zu ihrer alten Wohnung wieder offen.
„Damit ist Spaniens Wohnungsproblem aber nicht gelöst. Denn draußen vor der Tür warten die anderen Maricarmens schon.“ Schuh
Abascal ist 87 Jahre alt, im Madrider Stadtteil Retiro lebt sie seit ihrem 17. Lebensjahr, also seit 70 Jahren. Nach der Delogierung (gerichtliche Zwangsräumung) wurde sie wegen Erschöpfung ins Spital gebracht.
„Sie haben ihr nicht einmal ein paar Stunden Zeit gegeben, um ihre Sachen zu packen“, meint ihre Anwältin Beatriz Duro. Ein jahrzehntealter Mietvertrag ist zum juristischen Streitfall geworden. Im Jahr 1956 zog Maricarmen Abascal mit ihren Eltern in die Wohnung, deren Vertrag zunächst auf ihren Vater lief, da Frauen dazumals kein Eigentum besitzen durften. Erst später wurde er auf ihre Mutter übertragen.
Nach deren Tod im Jahr 2005 ging das Mietverhältnis auf deren Tochter über. Zuverlässig zahlte Abascal weiter ihre Miete, rund 500 Euro im Monat für 92 Quadratmeter. Dann wechselte das Haus den Eigentümer, 2018 kaufte die Immobiliengesellschaft „Urbagestión Desarrollo e Inversión“ das Gebäude. Zwei Jahre später wurde Abascal mit der Aufforderung konfrontiert, die Wohnung zu verlassen.
Der Eigentümer argumentierte, die zweimalige Übertragung innerhalb der Familie sei rechtlich nicht zulässig gewesen. Nach den geltenden Gesetzen wäre für eine Ausnahme eine Behinderung von 65 Prozent erforderlich, Abascal könne allerdings nur eine anerkannte Behinderung von 50 Prozent vorweisen.
Auch die Miete hatte sich auf rund 2.650 Euro erhöht. Die Rente der Pensionistin liegt nach eigenen Angaben bei rund 1.350 Euro. Ein jahrelanger Rechtsstreit begann.
Ihre Anwältin Beatriz Duro verweist auf die historischen Umstände, unter denen der ursprüngliche Vertrag entstand – auf ein System, in dem Frauen beim Eigentum rechtlich benachteiligt waren. Wäre ihre Mutter damals als ursprüngliche Mieterin eingetragen worden, hätte sich die rechtliche Kette anders entwickelt.
Drei Mal wurde eine angeordnete Räumung bereits verhindert. Im Herbst 2025 beendete ein Gericht den ersten Versuch einen Tag davor. Eine weitere Räumung wurde ebenfalls kurzfristig verschoben.
Zwischen den Versuchen schaltete sich sogar die UNO (Vereinte Nationen) ein und forderte Spanien auf, die Räumung zu beenden und für eine angemessene Wohnalternative zu sorgen.
Im März dieses Jahres gab der Oberste Gerichtshof den Eigentümern schließlich Recht. Anwältin Duro bat jetzt vor der Räumung noch um ein paar Tage Aufschub, damit die 87jährige eine Unterkunft finden konnte. Ihr Ansuchen wurde abgelehnt.
Vom Spital aus meldete sich Abascal später mit einem Video zu Wort. Ihre Stimme war brüchig. „Ich habe mein Zuhause nicht retten können“, sagt sie. „Aber ich habe gekämpft, damit die anderen lernen, für ihres zu kämpfen.“ Denn mittlerweile geht es nicht mehr nur um ihre Wohnung, es geht um Millionen Wohnungen in ganz Spanien und um junge Menschen, die sich diese nicht mehr leisten können.
Es geht um Familien, deren Einkommen immer stärker von der Miete aufgezehrt werden, um ältere Menschen, die Angst haben, aus ihren Vierteln verdrängt zu werden, und um Wohnungen, die in Touristenstädten zu Ferienapartments werden.
In Madrid gingen schon Zehntausende auf die Straße. Auf Transparenten stand: „Für alle Maricarmens.“ Andere riefen: „Wir sind alle Maricarmen.“ Auf dem Platz Puerta del Sol entstand ein Protestlager. Auch in Barcelona, Sevilla, Valencia und anderen Städten wurde demonstriert.
Die Mietervereinigungen nennen den Fall den „Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht“ hat. Sie fordern ein „Maricarmen-Dekret“: besseren Schutz vor Zwangsräumungen, längere Mietverträge und Maßnahmen gegen drastische Mietsteigerungen.
In Barcelona sagte die Sprecherin der katalanischen Mietervereinigung, Carme Arcarazo: „Wir wollen kein Trostpflaster, sondern leistbaren Wohnraum.“
Auch Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez äußerte sich. Er nennt die Räumung eine „soziale Tragödie, die wir nicht akzeptieren können“. Doch politisch ist die Lage kompliziert. Nach Angaben der spanischen Zentralbank fehlen im Land rund 700.000 Wohnungen. Die Regierung arbeitet an einem Maßnahmenpaket gegen die Wohnungsnot, verfügt aber über keine sichere Mehrheit im Parlament.
Gleichzeitig liegen wichtige Kompetenzen bei den Regionen. In Madrid lehnt Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt ab. Die Wohnungsnot ist damit längst nicht mehr nur ein privater Streit zwischen einer 87jährigen und einem Immobilienunternehmen. Sie ist ein landesweiter politischer Konflikt.
Fünf Tage nach der Räumung gab es plötzlich einen Hoffnungsschimmer. Am Montagabend, 28. September, einigten sich Vertreter von Abascal und „Urbagestión“ nach mehrstündigen Verhandlungen auf eine Lösung, die Stadt Madrid vermittelte. Abascal soll ihr Zuhause zurückbekommen und wieder in ihre Wohnung dürfen.
Vorgesehen ist ein neuer Mietvertrag, bei dem die Belastung an ihr Einkommen gekoppelt wird. Die Miete soll ungefähr auf dem Niveau ihrer bisherigen Belastung liegen, also bei etwa 500 Euro im Monat. Der Vertrag soll acht Jahre laufen. Ihre Anwältin Beatriz Duro sagt:
„Wenn diese Einigung, die wir erreicht haben, unterzeichnet wird“, werde das „für alle ein besseres und erfreulicheres Ergebnis sein“.
Noch wohnt Maricarmen Abascal bei Verwandten, noch muss sie der Vereinbarung zustimmen. Aber zum ersten Mal seit jenem Mittwoch ist die Tür zu ihrer alten Wohnung wieder offen.
„Damit ist Spaniens Wohnungsproblem aber nicht gelöst. Denn draußen vor der Tür warten die anderen Maricarmens schon.“ Schuh
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