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Ausgabe Nr. 41/2026 vom 07.10.2026, Fotos: APA-Images, ÖAMTC/Postl
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E-Mopeds dürfen nun nicht mehr auf den Radwegen genutzt werden.
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Chefjurist Martin Hoffer vom ÖAMTC.
Chaos um neue
E-Moped-Regelung
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Seit 1. Oktober gelten neue Regeln für E-Mopeds. Bestimmte Modelle dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren und benötigen eine Zulassung. Doch die ist kaum oder gar nicht zu bekommen. Ihre Besitzer sind ratlos, selbst Fachleute wissen nicht weiter.
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Heinz Ortner aus Feldbach (Stmk.) ist verzweifelt. Seit fünf Jahren fährt der 77jährige pensionierte Lehrer mit seinem Elektroroller, um die täglichen Einkäufe zu erledigen. Den Strom für sein Gefährt liefert die eigene Photovoltaik-Anlage. Rund 800 Euro hat der Roller gekostet.

Doch nun fürchtet Ortner, dass er ihn nicht mehr benutzen darf. „Auf das Gefährt bin ich aber als pflegender Angehöriger meiner Frau dringend angewiesen“, erklärt er. Geeignete öffentliche Verkehrsmittel gibt es in seiner Heimatstadt nicht.

Ob er es noch benützen darf, weiß er nicht. Denn seit 1. Oktober gelten neue Vorschriften für E-Mopeds. Betroffen sind vor allem Elektroroller ohne Pedale, aber auch manche Modelle, die sowohl mit Pedalen als auch mit Gasgriff fahren können. Sie gelten nun rechtlich als Kraftfahrzeuge.

„Damit ihre Benutzung weiterhin zulässig ist, müssen sie ausnahmslos zugelassen beziehungsweise genehmigt werden“, heißt es beim Verkehrsministerium.

Sie dürfen daher nur noch auf der Fahrbahn genutzt werden und es gelten Führerschein-, Helm-, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht.

Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) begründet die Neuregelung mit der Verkehrssicherheit, weil die E-Mopeds eine höhere Geschwindigkeit haben als Räder. Das brachte zunehmend Probleme und sogar Unfälle auf Radwegen, daher wurden die E-Mopeds auf die Straße verbannt.

Bei Heinz Ortner sorgt die neue Regelung aber für große Verwirrung. Sein Roller besitzt keinen Typenschein und lässt sich sowohl durch Treten als auch allein mit dem Gasgriff antreiben. Auf dem Typenschild steht allerdings L1e-A – eine Fahrzeugklasse, die von der Neuregelung grundsätzlich nicht betroffen ist.

Sie betrifft Fahrzeuge der Klasse L1e-B. Ob sein Gefährt trotzdem unter die neuen Moped-Vorschriften fällt, versucht der Pensionist bereits seit Wochen herauszufinden. Bislang ohne Erfolg.

„Ich habe mich unter anderem an Behörden, technische Prüfstellen, Juristen, Verkehrsklubs und die Volksanwaltschaft gewandt. Überall habe ich unterschiedliche Auskünfte erhalten.“ Selbst der ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer kann den Fall nicht eindeutig beurteilen.

„Da stehe ich an“, sagt er. „Dass jedes Fahrzeug mit Gasgriff automatisch kein Fahrrad mehr ist, geht für mich nicht zwingend aus dem Gesetzestext hervor.“

Auch das Verkehrsministerium bietet für solche Fälle keine konkrete Lösung. Ob ein Fahrzeug zugelassen werden kann, müsse individuell beurteilt werden, heißt es. Für verbindliche Auskünfte zu einzelnen Fahrzeugen seien die jeweiligen Landesregierungen zuständig.

Angesichts der Zulassungsprobleme fordert der ÖAMTC deshalb von der Politik eine vereinfachte „Zulassung light“, bei der Bremsen, Beleuchtung und die technische Sicherheit der Fahrzeuge überprüft werden sollen.

Eine nachträgliche Einzelgenehmigung sei nach Ansicht des Juristen Martin Hoffer zwar theoretisch machbar, „in der Praxis aber oft im Hinblick auf vorzulegende Gutachten gar nicht möglich oder aufwendig und teuer“. Der ÖAMTC hofft deshalb auf eine Änderung der Rechtslage und rät Betroffenen, ihre Fahrzeuge vorerst nicht zu verkaufen oder zu entsorgen.

Auch der ARBÖ warnt vor den Folgen. „Wenn diese Fahrzeuge nicht angemeldet werden können, sind sie für die Eigentümer wertlos“, erklärt Günther Schweizer, Geschäftsführer des ARBÖ-Wien. Mit der neuen E-Moped-Regelung macht die Politik Pensionisten wie Ortner das Leben schwer.

„Welche Konsequenzen die jeweiligen Eigentümer oder Betreiber daraus ziehen – etwa eine technische Nachrüstung, einen Verkauf oder eine anderweitige Nutzung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs – ist eine individuelle Entscheidung“, heißt es dazu aus dem Verkehrsministerium.

Konkrete finanzielle Hilfen für ältere Menschen, die sich kein neues Fahrzeug leisten können, werden nicht genannt. Stattdessen verweist das Ministerium auf drei- und vierrädrige Seniorenmobile, die von der Neuregelung nicht betroffen sind.

Auf welche Weise Pensionisten wie der Steirer Ortner künftig ihre täglichen Besorgungen erledigen und eine mögliche Neuanschaffung finanzieren sollen, bleibt unbeantwortet. Dazu kommt die Gefahr auf der Straße.

Der 77jährige befürchtet, dass er künftig deutlich längere Wege in Kauf nehmen muss. Über den Radweg erreicht er das Feldbacher Zentrum in fünf Minuten. Auf der Fahrbahn würde die Fahrt nach seiner Einschätzung zehn bis 15 Minuten oder länger dauern. Zudem sorgt er sich um den gefährlichen Mischverkehr mit Autos.

Auch die Essenszusteller mussten umsteigen. Foodora stellte seine gesamte Flotte auf Fahrräder und E-Bikes um und investiert dafür bis 2027 einen Millionen-Betrag.

Laut einer internen Umfrage sorgen sich die Fahrer vor allem um die Kosten und die praktische Umsetzung.

Der Lieferfahrer Marius Bocai bringt seinen Ärger auf den Punkt: „Anstatt eine Regelung umzusetzen, die uns dabei hilft, die Bestellungen auszuliefern, nehmen sie uns die E-Mopeds weg.“

Für private Besitzer wie Ortner wäre eine Neuanschaffung hingegen eine zusätzliche finanzielle Belastung. Auch eine Einzelgenehmigung ist für ihn kaum zu bekommen.

„Die zuständige Prüfanstalt ist mehr als 50 Kilometer entfernt. Mein Elektroroller ist weder für solche Distanzen ausgelegt, noch passt er ins Auto“, beklagt der Pensionist, der auf eine rasche Lösung hofft.
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