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Ausgabe Nr. 36/2026 vom 02.09.2026, Fotos: AdobeStock, APA-Images, Parlamentsdirektion/Simonis
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FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl und Carla Amina Baghajati.
Bis zu 800 Euro Strafe für „Hijab“-Trägerinnen
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Mit Anfang September trat ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren in Kraft. Das sorgt für Unsicherheiten bei den Betroffenen. Die Politik möchte Mädchen damit schützen, von den muslimischen Gemeinden wird es scharf kritisiert.
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Die großen Ferien neigen sich langsam dem Ende zu. Am 7. September fängt im Osten unseres Landes wieder die Schule an, eine Woche später ist es auch in den westlichen Bundesländern so weit.

Für manche Schülerinnen wird der Schulbeginn heuer mit einer neuen Regelung verbunden sein, denn ab dem Schuljahr 2026/27 ist Mädchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres das Tragen von Kopfbedeckungen,
die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, an öffentlichen und privaten Schulen verboten.

Die rechtliche Grundlage dafür ist der neu geregelte § 43a des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG). Das Verbot sieht ein mehrstufiges Vorgehen vor. Zunächst müssen Lehrkräfte Schülerinnen zum Abnehmen des Kopf-
tuches, Hijab, auffordern. Bei einer Weigerung wird die Schulleitung hinzugezogen und ein Gespräch mit der Schülerin und deren Eltern geführt.

Kommt es danach erneut zu einem Verstoß, kann die Bildungsdirektion ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten. Dafür sind Strafen zwischen 150 und 800 Euro vorgesehen. „Und das nicht einmalig, sondern wiederholt“, sagt der Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS).

Das Kopftuchverbot diene dazu, „jungen Mädchen Freiheiten zu geben und sie vor patriarchalen Vorstellungen, wie sie sich zu kleiden haben, zu
schützen“. Es werde gut begleitet, „weil uns bewusst ist, dass es zu schwierigen Situationen im Klassenzimmer kommen kann“, so Wiederkehr. Für Schulen und Lehrkräfte stellt sich dennoch die Frage, wie sie mit möglichen Konflikten umgehen sollen, denn in einem Rundschreiben an die Schulen heißt es unmissverständlich, dass „die Regelung gesetzlich zwingend ist. Die Schule hat keinen Ermessensspielraum. Wenn die Regelung nicht konsequent umgesetzt wird, liegt eine Pflichtverletzung durch Lehrkräfte und die Schulleitung vor.“

Eine, die die Diskussion nicht nur aus politischer Sicht kennt, sondern aus dem Schulalltag, ist Susanne Wiesinger. Die Lehrerin an einer Volksschule in Wien-Favoriten und Buchautorin spricht sich grundsätzlich für das Kopftuchverbot bis zum Alter von 14 Jahren aus, sieht darin aber keineswegs die alleinige Lösung für die Herausforderungen an Schulen.

Das Kopftuchverbot „hilft zum Beispiel nicht, mangelnde Deutschkenntnisse zu verbessern, oder Mädchen bei familiären Problemen und Krisen zu unterstützen“, betont sie.

In ihrem neuen Buch „Gebt unseren
Kindern eine Chance“ (Edition Der Pragmaticus, Verlag ecoWing) thematisiert Wiesinger unter anderem die zunehmende Zahl muslimischer Schüler und die damit verbundenen Herausforderungen.

Konflikte würden ihrer Wahrnehmung nach häufiger körperlich ausgetragen. „Mittlerweile beschäftigen wir uns ungefähr 70 Prozent des Schultages damit, zu deeskalieren“, schreibt sie. Vom Kopftuchverbot an Schulen sind rund 12.000 Mädchen in unserem Land betroffen, die meisten davon in Wien, wo knapp 39 Prozent der Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler Muslime sind.

Auch beim Auftreten von Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen sieht Wiesinger Handlungsbedarf. Sie spricht sich dafür aus, dass Pädagoginnen an staatlichen Bildungseinrichtungen keine deutlich sichtbaren religiösen Symbole – wie das muslimische Kopftuch „Hijab“ und das traditionelle Kleid „Abaja“ – tragen sollten. „Das bedeutet nicht, dass sie ihren muslimischen Glauben vor Schülern verheimlichen. Das Signal sollte jedoch sein: Religion ist Privatsache. Hier bin ich in erster Linie eure Lehrerin oder Betreuerin.“

Inwieweit eine zehn- oder zwölfjährige Schülerin ihren Hijab tatsächlich aus eigener Überzeugung trägt, sei für sie schwierig zu beurteilen, schließlich „kann ich weder in die Köpfe der Mädchen hineinschauen, noch bin ich bei Gesprächen mit ihren Eltern dabei.“

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) setzt an genau diesem Punkt an. Carla Amina Baghajati, die

Leiterin des Schulamtes und Fachinspektorin für den islamischen Religionsunterricht an Allgemeinbildenden höheren Schulen, sieht das Verbot mit großer Besorgnis. „Denn es geht ums Kindeswohl. Das Narrativ, dass, wer Kopftuch trägt, dazu nur gezwungen worden sein kann und darum jetzt befreit wird – das deckt sich halt nicht mit dem, was viele Mädchen selbst empfinden.“

In der muslimischen Gemeinschaft sei die Erwartung groß, dass gegen das Verbot vorgegangen wird. „Denn egal, wie Musliminnen und Muslime selbst zum Kopftuchtragen stehen – dieses Gesetz wird vielfach als erniedrigende Kränkung empfunden, weil es eben so einseitig auf sie abzielt“, sagt Baghajati.

Entsprechend wurde bereits ein Rechtsgutachten zum Kopftuchtrageverbot in Auftrag gegeben. „Einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof können allerdings nur unmittelbar Betroffene einbringen.“ Bereits im Frühjahr waren Individualanträge von fünf Schülerinnen zurückgewiesen worden, weil das Verbot damals noch nicht in Kraft war.

Für die betroffenen Mädchen und deren Eltern seien jetzt vor allem Aufklärung und Dialog wichtig, sagt Baghajati. Die gesetzlich vorgesehenen Schritte müssten zwar eingehalten werden, gleichzeitig dürfe es keinen Zwang, Druck oder gar körperliche Gewalt geben.

„Schule muss auch weiterhin ein geschützter Raum sein, wo Diskriminierung keinen Platz hat.“ Wichtig sei auch, Eltern über ihre Möglichkeiten zu informieren, damit sie gemeinsam mit ihren Kindern den für sie passenden Umgang mit dem Verbot finden.

Ob das neue Gesetz vor dem VfGH Bestand haben wird, will Baghajati nicht vorwegnehmen. Sie habe „volles Vertrauen in den Rechtsstaat“. Gleichzeitig verweist sie auf das frühere VfGH-Erkenntnis, mit dem das Kopftuchverbot an Volksschulen 2020 aufgehoben wurde, weil es „gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Religionsfreiheit“ verstoßen hat.

Für die FPÖ hingegen „ist und bleibt das Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung, der Geschlechtertrennung und der Abgrenzung von unserer freien Gesellschaft – egal, ob das Mädchen 13 oder 15 Jahre alt ist.“

Es sei ein fatales Signal der Regierung, Mädchen bis zum 14. Geburtstag zu schützen, aber danach zu sagen, „es ist uns egal, wenn du wieder unter dieses islamistische Symbol gezwungen wirst“, erklärt der FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl. Das Gesetz nennt er „eine mutlose Alibi-Aktion der Verlierer-Koalition“, das viel zu kurz greife. „Wir Freiheitliche haben von Anfang an ein umfassendes Verbot von Symbolen des politischen Islam, also auch des Kopftuches, in allen Bildungseinrichtungen gefordert – und zwar für alle Altersstufen und selbstverständlich auch für das Lehrpersonal.“ Die Regierung lasse Direktoren und Lehrer mit der Umsetzung des Gesetzes komplett im Stich.

„Sie werden dem Druck von radikalen Eltern und der ganzen Islam-Lobby ausgesetzt, ohne jegliche Rückendeckung“, warnt Brückl.Außerdem dürften ein paar Euro Strafe niemanden beeindrucken, der „unsere Gesetze und unsere Kultur derart demonstrativ ablehnt“.

Brückl fordert deshalb die notwendige „klare Kante und null Toleranz“. Alles andere sei eine Einladung, „unsere Regeln weiterhin zu ignorieren“. rz
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