Prozess in Graz –
Steirerin wurde gesunder Lungenteil entfernt
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Nach der Schockdiagnose Lungenkrebs ließ sich eine 49jährige Grazerin in Todesangst operieren. Erst danach erfuhr sie, dass sie völlig gesund war.
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Es begann mit etwas scheinbar Harmlosem. „Aufgrund von Fieber und Schüttelfrost war ich im Krankenstand. Ich dachte, ich habe einen Infekt. Nichts Ungewöhnliches“, erzählt die 49jährige Grazerin Ernie Friedrich (Name von der Redaktion geändert). Als sie im September 2024 bei ihrem Hausarzt saß, wollte sie sich eigentlich gesund melden, weil sie sich wieder besser fühlte. Doch sie erwähnte Kopfschmerzen. Der Arzt reagierte vorsichtig und überwies sie zur Abklärung ins Spital. Ein Schritt, der alles veränderte.
Im Landeskrankenhaus Graz II wurden dann Blutwerte erhoben, eine Computertomografie gemacht und schließlich ein Röntgenbild. Es zeigte eine Auffälligkeit in der rechten Lunge, mehrere Zentimeter groß. Schnell stand der Verdacht einer Tumorerkrankung im Raum. „Ab da hatte ich nur noch Angst.“
Die Steirerin wurde stationär aufgenommen und von Untersuchung zu Untersuchung weitergereicht. Gespräche mit Ärzten folgten, ebenso neue Befunde, immer neue Fragen tauchten auf. Schließlich wurde eine Bronchoskopie durchgeführt, bei der Gewebe aus der Lunge entnommen wurde, um den Verdacht genauer abzuklären. Am 26. September 2024 erhielt die 49jährige die Diagnose „Lungenkrebs“. „Ich habe nur noch dieses eine Wort gehört. Krebs. Alles andere war wie ausgelöscht. Von diesem Moment an war nichts mehr wie zuvor. Ich hatte Angst zu sterben. Ich habe mir vorgestellt, wie meine Kinder ohne mich aufwachsen. Wie mein Mann plötzlich alleine ist.“
Die Angst wurde allgegenwärtig. Die Steirerin schlief kaum, reagierte empfindlich auf Geräusche und verlor die Kontrolle über ihren Alltag. „Ich war völlig überfordert. Selbst kleine Dinge waren zu viel.“ Irgendwann begann Friedrich, Abschiedsbriefe zu schreiben. „Ich habe mich von meiner Familie verabschiedet. Für den Fall, dass ich es nicht schaffe.“
Während sie innerlich versuchte, sich auf den Tod vorzubereiten, bestätigte eine spezielle Krebs-Untersuchung, ein sogenanntes PET-CT, den Verdacht. Es gab eine Veränderung in der Lunge, die als bösartig eingestuft wurde. „Mir wurde gesagt, das müsse raus. Möglichst schnell.“ Doch im Landeskrankenhaus Graz II hätte sie fünf bis acht Wochen auf einen Operationstermin warten müssen. Weil laut den behandelnden Ärzten aber rasch gehandelt werden sollte, entschied sich die 49jährige, die Operation in einer Privatklinik durchführen zu lassen.
Am 22. Oktober wurde ihr dann ein Teil ihrer rechten Lunge, der Mittellappen, entfernt. Noch während der Operation erfolgte eine erste Untersuchung des entnommenen Gewebes. Sie zeigte jedoch keinen Hinweis auf einen bösartigen Tumor.
Eine ausführliche Diagnose erfolgte schließlich nach der Operation. Am Ergebnis änderte das nichts. Es war eindeutig. Die Grazerin hatte keinen Krebs. Die
Wochen davor, die Angst, die Briefe – alles beruhte auf einer Diagnose, die sich als falsch herausstellte.
„Ich habe mein Vertrauen in Ärzte und Diagnosen verloren“, sagt Friedrich und fordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Ihre Anwältin Dr. Karin Prutsch-Lang hat gegen die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft KAGes, zu der auch das LKH Graz II gehört, Klage eingereicht. „Im pathologischen Befund des entfernten Gewebes ist eindeutig dokumentiert, dass sich darin keinerlei Tumorzellen befanden“, sagt Prutsch-Lang.
„Das heißt: Es wurde ein Teil der Lunge entfernt – ohne dass dort überhaupt Krebs nachweisbar war.“ Für die Anwältin ist das der zentrale Punkt des Verfahrens, das sie am Landesgericht Graz angestrengt hat. Denn aus ihrer Sicht geht es nicht nur um eine Fehleinschätzung, sondern um eine folgenschwere Kette von Entscheidungen.
„Meine Mandantin wurde nicht nur mit einer falschen Krebsdiagnose konfrontiert, sondern zwischenzeitlich auch mit dem Verdacht auf eine Autoimmunerkrankung. Und selbst diese Befunde werden derzeit wieder überprüft. Das zeigt, wie unsicher die gesamte diagnostische Grundlage war.“ Die Folgen sind für ihre Mandantin bis heute spürbar. Eine Narbe zieht sich über den Brustkorb, etwa 17 Zentimeter lang. Taubheitsgefühle reichen bis in die Achsel, jede Berührung ist unangenehm, manchmal schmerzhaft. Und bei körperlicher Tätigkeit gerät sie rasch außer Atem. Die Grazerin ist in physiotherapeutischer Behandlung, ihr Körper hat sich verändert – dauerhaft.
Doch Prutsch-Lang betont, dass der eigentliche
Schaden tiefer geht. „Wir sehen hier nicht nur massive körperliche Folgen, sondern auch erhebliche psychische Belastungen“, erklärt die Anwältin. „Seit der Diagnose leidet meine Mandantin unter Schlafstörungen, Angst-
zuständen und einer ausgeprägten Überforderung im Alltag.“ Die 49jährige reagiere Prutsch-Lang zufolge
sensibel auf Lärm, ziehe sich aus sozialen Situationen
zurück, habe Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren oder ihre gewohnte Leistung im Beruf zu erbringen.
„Das ist kein Zustand, der einfach wieder verschwindet“, sagt die Anwältin. „Das betrifft ihr gesamtes Leben.“ Deshalb gehe es in der Klage nicht nur um eine Entschädigung für das, was bereits passiert ist. „Wir fordern nicht nur Schadenersatz im fünfstelligen Bereich, sondern auch die Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden“, erklärt Prutsch-Lang. „Denn derzeit ist nicht absehbar, welche langfristigen Folgen diese Operation noch haben wird.“ Für ihre Mandantin bedeutet das vor allem eines: weiterleben mit einer Ungewissheit, die nicht kleiner geworden ist – sondern größer.
Die KAGes weist die Vorwürfe zurück. In der Klagebeantwortung argumentiert sie, die Diagnose habe sich aus einer schlüssigen Gesamtschau der Befunde ergeben, die Operation sei medizinisch gerechtfertigt gewesen.
Weitere Gutachten sollen nun klären, ob die Diagnose tatsächlich vertretbar war oder ob Fehler passiert sind. Die nächste Verhandlung am 15. April vor dem Landesgericht Graz soll darüber nähere Aufschlüsse bringen. morri
Im Landeskrankenhaus Graz II wurden dann Blutwerte erhoben, eine Computertomografie gemacht und schließlich ein Röntgenbild. Es zeigte eine Auffälligkeit in der rechten Lunge, mehrere Zentimeter groß. Schnell stand der Verdacht einer Tumorerkrankung im Raum. „Ab da hatte ich nur noch Angst.“
Die Steirerin wurde stationär aufgenommen und von Untersuchung zu Untersuchung weitergereicht. Gespräche mit Ärzten folgten, ebenso neue Befunde, immer neue Fragen tauchten auf. Schließlich wurde eine Bronchoskopie durchgeführt, bei der Gewebe aus der Lunge entnommen wurde, um den Verdacht genauer abzuklären. Am 26. September 2024 erhielt die 49jährige die Diagnose „Lungenkrebs“. „Ich habe nur noch dieses eine Wort gehört. Krebs. Alles andere war wie ausgelöscht. Von diesem Moment an war nichts mehr wie zuvor. Ich hatte Angst zu sterben. Ich habe mir vorgestellt, wie meine Kinder ohne mich aufwachsen. Wie mein Mann plötzlich alleine ist.“
Die Angst wurde allgegenwärtig. Die Steirerin schlief kaum, reagierte empfindlich auf Geräusche und verlor die Kontrolle über ihren Alltag. „Ich war völlig überfordert. Selbst kleine Dinge waren zu viel.“ Irgendwann begann Friedrich, Abschiedsbriefe zu schreiben. „Ich habe mich von meiner Familie verabschiedet. Für den Fall, dass ich es nicht schaffe.“
Während sie innerlich versuchte, sich auf den Tod vorzubereiten, bestätigte eine spezielle Krebs-Untersuchung, ein sogenanntes PET-CT, den Verdacht. Es gab eine Veränderung in der Lunge, die als bösartig eingestuft wurde. „Mir wurde gesagt, das müsse raus. Möglichst schnell.“ Doch im Landeskrankenhaus Graz II hätte sie fünf bis acht Wochen auf einen Operationstermin warten müssen. Weil laut den behandelnden Ärzten aber rasch gehandelt werden sollte, entschied sich die 49jährige, die Operation in einer Privatklinik durchführen zu lassen.
Am 22. Oktober wurde ihr dann ein Teil ihrer rechten Lunge, der Mittellappen, entfernt. Noch während der Operation erfolgte eine erste Untersuchung des entnommenen Gewebes. Sie zeigte jedoch keinen Hinweis auf einen bösartigen Tumor.
Eine ausführliche Diagnose erfolgte schließlich nach der Operation. Am Ergebnis änderte das nichts. Es war eindeutig. Die Grazerin hatte keinen Krebs. Die
Wochen davor, die Angst, die Briefe – alles beruhte auf einer Diagnose, die sich als falsch herausstellte.
„Ich habe mein Vertrauen in Ärzte und Diagnosen verloren“, sagt Friedrich und fordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Ihre Anwältin Dr. Karin Prutsch-Lang hat gegen die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft KAGes, zu der auch das LKH Graz II gehört, Klage eingereicht. „Im pathologischen Befund des entfernten Gewebes ist eindeutig dokumentiert, dass sich darin keinerlei Tumorzellen befanden“, sagt Prutsch-Lang.
„Das heißt: Es wurde ein Teil der Lunge entfernt – ohne dass dort überhaupt Krebs nachweisbar war.“ Für die Anwältin ist das der zentrale Punkt des Verfahrens, das sie am Landesgericht Graz angestrengt hat. Denn aus ihrer Sicht geht es nicht nur um eine Fehleinschätzung, sondern um eine folgenschwere Kette von Entscheidungen.
„Meine Mandantin wurde nicht nur mit einer falschen Krebsdiagnose konfrontiert, sondern zwischenzeitlich auch mit dem Verdacht auf eine Autoimmunerkrankung. Und selbst diese Befunde werden derzeit wieder überprüft. Das zeigt, wie unsicher die gesamte diagnostische Grundlage war.“ Die Folgen sind für ihre Mandantin bis heute spürbar. Eine Narbe zieht sich über den Brustkorb, etwa 17 Zentimeter lang. Taubheitsgefühle reichen bis in die Achsel, jede Berührung ist unangenehm, manchmal schmerzhaft. Und bei körperlicher Tätigkeit gerät sie rasch außer Atem. Die Grazerin ist in physiotherapeutischer Behandlung, ihr Körper hat sich verändert – dauerhaft.
Doch Prutsch-Lang betont, dass der eigentliche
Schaden tiefer geht. „Wir sehen hier nicht nur massive körperliche Folgen, sondern auch erhebliche psychische Belastungen“, erklärt die Anwältin. „Seit der Diagnose leidet meine Mandantin unter Schlafstörungen, Angst-
zuständen und einer ausgeprägten Überforderung im Alltag.“ Die 49jährige reagiere Prutsch-Lang zufolge
sensibel auf Lärm, ziehe sich aus sozialen Situationen
zurück, habe Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren oder ihre gewohnte Leistung im Beruf zu erbringen.
„Das ist kein Zustand, der einfach wieder verschwindet“, sagt die Anwältin. „Das betrifft ihr gesamtes Leben.“ Deshalb gehe es in der Klage nicht nur um eine Entschädigung für das, was bereits passiert ist. „Wir fordern nicht nur Schadenersatz im fünfstelligen Bereich, sondern auch die Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden“, erklärt Prutsch-Lang. „Denn derzeit ist nicht absehbar, welche langfristigen Folgen diese Operation noch haben wird.“ Für ihre Mandantin bedeutet das vor allem eines: weiterleben mit einer Ungewissheit, die nicht kleiner geworden ist – sondern größer.
Die KAGes weist die Vorwürfe zurück. In der Klagebeantwortung argumentiert sie, die Diagnose habe sich aus einer schlüssigen Gesamtschau der Befunde ergeben, die Operation sei medizinisch gerechtfertigt gewesen.
Weitere Gutachten sollen nun klären, ob die Diagnose tatsächlich vertretbar war oder ob Fehler passiert sind. Die nächste Verhandlung am 15. April vor dem Landesgericht Graz soll darüber nähere Aufschlüsse bringen. morri
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