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Ausgabe Nr. 12/2024 vom 19.03.2024, Foto: AdobeStock
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Über der Grenze wird Kiffen nun bald erlaubt
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Ab 1. April ist Kiffen in Deutschland erlaubt. Es sei denn, die Länder Vertreter verzögern die Freigabe noch. Hierzulande warnen Politiker vor „Hasch-Tourismus“.
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Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach redet nicht drumherum. „Unsere bisherige Drogenpolitik ist gescheitert“, sagt der Sozialdemokrat. „So wie es ist, darf es nicht bleiben.“ Trotz Verbotes kiffen immer mehr Jugendliche, auch gefährlicheres verunreinigtes Cannabis.

Die deutsche Regierung will den Schwarzmarkt austrocknen, den Konsum sicherer machen und Jugendliche schützen. Ab 1. April ist der „Joint“ bei unseren Nachbarn deshalb weitgehend legal. Jeder Erwachsene darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Für Minderjährige bleiben Gras und Haschisch verboten.

In der Nähe von Schulen kein „Joint“

Auch das Rauchen in der Öffentlichkeit wird erlaubt. Ausnahmen gibt es etwa in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr oder im Umkreis von hundert Metern von Schulen oder Spielplätzen.

Bis zu drei Cannabispflanzen daheim sind künftig erlaubt. Ab 1. Juli soll es auch nichtgewerbliche Anbauvereinigungen geben. Karl Lauterbach ist optimistisch. Schon die Debatte über das Gesetz habe dafür gesorgt, dass vielen jungen Menschen klar geworden sei: „Achtung, das ist Gehirngift. Mit Cannabis kann man sich doof rauchen.“

Bei uns sind Politiker und Polizei alarmiert. Der oberösterreichische ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer fürchtet einen „Hasch-Tourismus“ ins Nachbarland, andere warnten vor ein paar Wochen sogar: „Passau darf nicht Amsterdam werden.“

Die bayerische CSU hält die Freigabe überhaupt für „falsch und gefährlich“. In den meisten deutschen Bundesländern formierte sich zuletzt Widerstand gegen das Gesetz. Am 22. März steht die Sitzung des Bundesrates, der Länderkammer, zur Cannabis-Freigabe auf dem Terminplan. Die Vertreter der einzelnen Landesregierungen können das Gesetz noch mit einem Einspruch verzögern. Verhindern können sie es nicht.

Egal, ob am 1. April oder später, auf unserer Seite der Grenze wird es eine Aktion scharf geben. „Ich habe den Bundespolizeidirektor bereits vor mehreren Wochen beauftragt, Maßnahmen auszuarbeiten“, erklärt ÖVP-Innenminister Gerhard Karner. „Bei einer Legalisierung wird es in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg verstärkt Verkehrskontrollen und kriminalpolizeiliche Kontrollen geben.“ Besitz und Konsum von Cannabis seien verboten, „und das bleibt auch so.“

Karner ist gegen eine Freigabe. „Schon heute müssen viele Menschen wegen ihrer Abhängigkeit von Canna-bis behandelt werden, das zeigen die Zahlen der Suchthilfe. Dieses Suchtmittel zu erlauben, wäre das völlig falsche Signal.“

Der kleine Koalitionspartner ist weniger streng. „Wir Grüne
haben uns seit jeher für einen vernünftigen Umgang mit dem Thema Cannabis eingesetzt“, sagt der Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner.

„Historisch gesehen standen wir immer schon für die Entkriminalisierung von Cannabiskonsum.“ Die Auswirkungen des deutschen Weges werden von Wissenschaftlern begleitet. Die Grünen wollen „die Erfahrungen aus Deutschland genau beobachten.“

Psychosen nach starkem Konsum

Für eine Legalisierung gibt es derzeit keine parlamentarische Mehrheit. Auch für die FPÖ kommt „die schrittweise Öffnung des Drogenmarktes nicht in Frage“, sagt der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak.

Die SPÖ spricht sich „für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsum“ aus. „Wir wollen nicht, dass junge Menschen bestraft werden, weil sie mit einem ,Joint‘ erwischt werden“, heißt es von den Sozialdemokraten. Schon 2016 habe die Partei in der Regierung „weitreichende Regelungen zur Entkriminalisierung von Canna-
bis-Konsumenten durchgesetzt. Diesen Weg wollen wir weitergehen.“

Tatsächlich gilt bei reinem Cannabis-Konsum schon jetzt der Grundsatz „Therapie statt Strafe“. „Bei der ersten Anzeige ist die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet, unter Bestimmung einer Probezeit von der Strafverfolgung zurückzutreten“, erklärt der Rechtsanwalt Sascha Flatz. „Das macht die Staatsanwaltschaft automatisch.“

Zudem hätten wir hierzulande „eine hohe ,Freimenge‘ für reine Konsumenten. Bis zu 20 Gramm reines THC gelten in der Regel als Eigenbedarf“, weiß der Jurist. THC steht für „Tetrahydrocannabinol“, den psychoaktiven Hauptbestandteil von Cannabis.

Gegen eine medizinische Freigabe spreche laut Flatz nichts, „aber eine generelle Freigabe wie in Deutschland sehe ich äußerst kritisch. Weil es eine Einstiegsdroge ist“ und die Jugendlichen damit nicht umgehen könnten.

„Wir hatten auch schon Fälle, bei denen Menschen durch starken Cannabiskonsum eine starke Psychose bekommen haben und aufgrund dessen schwere Straftaten wie Vergewaltigungen begangen haben“, erzählt der Rechtsanwalt aus der Praxis.

Von den Parlamentsparteien sind lediglich die Neos für eine kontrollierte Cannabis-Legalisierung mit Abgabe in der Apotheke oder Trafik. Das würde auch Steuer-Millionen bringen. Die deutsche Regierung rechnet mit 2,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen pro Jahr.

Auch die KPÖ setzt sich für eine Freigabe ein. Neben dem Anbau für Eigenbedarf soll es ein staatliches Monopol geben. „Das würde unter anderem zur Entlastung der Justiz führen“, sagt der Chef der Bundes-KPÖ Tobias Schweiger. Cannabis ist bei uns die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Jeder Vierte hat schon einmal gekifft. Im Jahr 2022 wurden fast 1.800 Kilo Cannabis-Produkte von der Polizei sichergestellt.

Dass durch eine Freigabe die Polizei mehr Kapazitäten für die Verfolgung anderer Straftaten hätte, ist für Innenminister Karner kein Argument. „Es würde weiter einen Schwarzmarkt geben. Außerdem halte ich das Argument für falsch. Wenn sich im Straßenverkehr plötzlich viele Lenker nicht mehr an das Tempolimit halten würden, würden wir ja auch nicht die Kontrollen einstellen – ganz im Gegenteil. Die Polizei muss die Regeln, die für alle gelten, durchsetzen.“

Deutschland ist aber keineswegs ein Kiffer-Vorreiterstaat. In mehr als einem Dutzend Bundesstaaten der USA ist sowohl der Cannabis-Konsum als auch der Besitz für alle Menschen legal. In Kanada ist seit 2018 der Konsum von Cannabis ab 19 Jahren erlaubt.

In der Schweiz gehört Cannabis zu den verbotenen Betäubungsmitteln, der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis für den eigenen Konsum ist aber nicht strafbar.

In den Niederlanden wird der private Konsum „toleriert“. Bis zu fünf Gramm pro Person dürfen in „Coffeeshops“ erworben werden. Alkohol darf dort aber nicht ausgeschenkt werden. Amsterdam hat den öffentlichen Konsum zuletzt in Teilen der Altstadt verboten.

In Tschechien droht seit dem Jahr 2010 für den Konsum und Besitz von zehn Gramm der „weichen Droge“ nur noch eine Geldstrafe. Noch heuer will das Land aber weitere Lockerungen in Kraft setzen.

Alkohol ist gefährlichste Droge

Für den Notfallmediziner Gernot Rücker ist jedoch eindeutig Alkohol das gefährlichste Rauschmittel. Ein schädliches Nervengift, dessen übermäßiger Konsum fatale Auswirkungen haben kann. „Dass Alkohol eine Aggressionsdroge und dazu noch die Vergewaltigungsdroge Nummer eins ist, ist bewiesen“, schreibt er in seinem Buch „Rausch – Was wir über Drogen wissen müssen und wie ihr Konsum sicherer werden kann“ (Mosaik-Verlag).

Der Arzt will weder den Rausch noch Alkohol verbieten, aber legale Alternativen. Etwa Cannabis, „das ein deutlich niedrigeres Risikopotenzial als Alkohol besitzt“ und in Apotheken verkauft werden könnte.

Er mahnt jedoch, dass Cannabis ein Risikofaktor für Psychosen sei. Bei psychischen Störungen oder Vorzeichen sei äußerste Vorsicht geboten. Cannabis greift unter Umständen „in die Vernetzung von Nervenzellen ein. Das ist vor allem bei Teenagern ein Problem.“

Auf der anderen Seite sei Cannabis „ausgesprochen ungiftig“. Es sei unmöglich, „so viel natürliches Cannabis zu konsumieren, dass man daran stirbt – im Gegensatz zu einer legal erhältlichen Flasche Wodka aus dem Supermarkt“, die möglicherweise sogar zur Alkoholvergiftung führt.
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