Reise-Frust statt Urlaubslust
Die Rechte der Flugpassagiere in der Europäischen Union stehen auf dem Prüfstand. In Italien hingegen bekommen Autofahrer erstmals bei Stau Geld zurück.
Autofahren in Italien ist teuer. Die Mautgebühren gehören zu den höchsten in Europa. Auf einer Autobahnstrecke sind schnell einmal 20 bis 30 Euro fällig. Jetzt bekommen Autofahrer bei Stau aber erstmals Geld zurück.

Wenn Baustellen die Fahrt verzögern, sind Rückvergütungen vorgesehen. Wer auf einer 90 Kilometer langen Strecke „eine Verspätung von 40 Minuten“ hat, bekommt „75 Prozent der Mautgebühren im Netz von „Autostrade per l‘Italia“ zurück, rechnet der größte italienische Mautstraßen-Betreiber vor. Dem liegen vorher festgelegte Soll-Fahrzeiten zugrunde.

Bei großen Verspätungen wird sogar die gesamte Maut zurückbezahlt. Dafür können sich Autolenker auf autostrade.it registrieren. Andernfalls stehen an den Mautstellen Informationen zur Verfügung.

„Bei Staus nach Unfällen oder Unwettern gibt es aber keinen Anspruch“, erklärt Johann Kopinits, der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Auch Staus durch Urlauber-Reisewellen sind nicht davon betroffen. Bis Dezember läuft die Testphase.

Eine „Geld zurück bei Stau“-Regelung hierzulande ist für den ARBÖ-Juristen „wegen des Systemunterschiedes“ kaum vorstellbar. „Bei uns kaufen Autobahnbenutzer eine Zeitkarte, in Italien wird die Maut für eine konkrete Strecke abgerechnet.“

Italienische Konsumentenschützer rechnen aber ohnehin mit einem Nullsummenspiel. Die Autobahnbetreiber haben laut Gesetz die Möglichkeit, die Kosten für Rückerstattungen hereinzuholen, indem sie „die Mautgebühren erhöhen“.

Auch auf Flughäfen sind „Staus“ keine Seltenheit. Jeder dritte Flug in Europa ist im Vorjahr verspätet in die Luft gegangen. In Wien-Schwechat war es laut dem Fluggastportal „Flightright“ jeder vierte. Die meisten Verspätungen gab es bei Billigfliegern, aber keine Fluglinie ist davor gefeit. Trotzdem, oder gerade deshalb, plant die EU schon länger eine Verschlechterung der Rechte der Flugpassagiere. Bisher können sie ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigung beantragen, je nach Flugstrecke 250 bis 600 Euro. Nach dem Willen der EU soll das bei innereuropäischen Flügen erst ab vier Stunden Verspätung fällig sein, bei längeren Flügen erst ab sechs Stunden. Widerstand dagegen kommt aus unserem Land. „Die Anhebungen der Zeitschwellen oder Kürzungen bei den Ausgleichsleistungen sind auch für uns ein No-Go“, also ein Tabu, erklärte die SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig Mitte Mai im Parlament. „Das kommt für uns einfach nicht infrage, weil das ein zentrales Recht der Konsumentinnen und Konsumenten einschränken würde.“

Auch das EU-Parlament hat sich ursprünglich gegen die Pläne ausgesprochen. Spätestens Mitte Juli soll die neue Fluggastrechte-Verordnung aber stehen. „Wir werden keiner Verschlechterung der Drei-Stunden-Regelung zustimmen“, betont die Staatsse-
kretärin für Konsumentenschutz. Auch andere Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Portugal hätten Bedenken. Allerdings ist für die Neuregelung keine Einstimmigkeit der EU-Staaten notwendig, es genügt eine sogenannte qualifizierte Mehrheit. Mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten müssen zustimmen, die zudem mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten müssen.

„Beschwerden wegen Flug-Unregelmäßigkeiten sind bei uns alltäglich“, erzählt die Juristin Johanna Pichler vom Europäischen Verbraucherzentrum des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Dabei geht es vor allem um Verspätungen oder Stornierungen.

Beim VKI melden sich im Normalfall Konsumenten, wenn ein Einigungsversuch mit der Fluglinie schon gescheitert ist, wenn beispielsweise keine Ersatzflüge oder Übernachtungen angeboten wurden. „Wir bieten dann über die jeweiligen Partnerbüros außergerichtliche Interventionen an für den Fall, dass die Fluglinie etwa Entschädigungen zu Unrecht abgelehnt oder gar nicht geantwortet hat.“

Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung besteht dann, wenn der Flug in der EU beginnt oder eine EU-Fluglinie von außerhalb in die EU fliegt. Das ist nicht nur bei Verspätungen der Fall, sondern auch, wenn ein Flug ganz abgesagt wird. „Generell gilt – wenn ein Flug storniert wird, muss die Fluglinie einen Ersatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten. Das kann auch die Umbuchung auf eine andere Fluglinie sein“, erklärt die VKI-Juristin Johanna Pichler. Nur wenn die Fluglinie keinen Ersatzflug anbietet, kann der Kunde ihn selbst buchen und die Kosten einreichen. „Wenn ein Fluggast jedoch sagt, er möchte die Reise jetzt gar nicht mehr antreten, dann kann er in dem Fall kostenlos zurücktreten.“

Die Flugbranche gab zuletzt Entwarnung wegen des befürchteten Kerosinmangels durch den Angriff der USA und Israels auf den Iran und die Sperre der Meerenge von Hormus durch das iranische Regime. Sollte sich die Lage aber zuspitzen, dann ist „bei der Kerosindebatte wichtig, ob es um höhere Gewalt geht“, sagt Johanna Pichler. „Nur Kerosinmangel gilt als außergewöhnlicher Umstand, bei dem die Ausgleichszahlungen laut EU-Fluggastrechteverordnung wegfallen. Einen Ersatzflug, Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Hotel müssen die Fluglinien dann aber trotzdem leisten.“ Hohe Treibstoffpreise reichen nicht als Begründung für „höhere Gewalt“.

Knapp ein Fünftel der ÖBB-Züge im Fernverkehr hatte im Vorjahr Verspätung. „Die ÖBB sind zwar weiterhin pünktlicher als ihr Ruf, aber ihre selbst gesteckten, hohen Pünktlichkeitsziele erreichen sie aktuell nicht“, heißt es beim Unternehmen.

Europaweit ist der Anteil ähnlich hoch. Für Zugreisende gab es schon im Jahr 2023 deutliche Verschlechterungen bei den Entschädigungen für Bahn-Verspätungen. Damals wurden „außergewöhnliche Umstände“ in die Regelung der Fahrgastrechte aufgenommen, bei denen die Bahnunternehmen keine Entschädigungen mehr auszahlen müssen. Neben Naturkatastrophen sind das unter anderem „schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug oder Sabotage oder Terrorismus“.

Ansonsten haben Fahrgäste bei Zugverspätungen ab 60 Minuten das Recht auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. ÖBB-Kunden können sie beispielsweise an jedem Bahnhof beantragen, aber auch online:

www.oebb.at/de/reiseplanungservices/kundenservice/refundierung-chatbot.

Im Jahr 2024 haben die ÖBB neun Millionen Euro Entschädigungen wegen Zugverspätungen ausbezahlt. In mehr als 230.000 Fällen haben die Kunden Geld zurückbekommen.