Der Kochtopf explodierte
„wie eine Bombe“
„wie eine Bombe“
Ein einfaches Essen endete für eine 66jährige Pensionistin mit schweren Verbrennungen. Drei Jahre nach dem Unfall mit einem elektrischen Schnellkochtopf zieht die Oberösterreicherin nun vor Gericht. Sie fordert Schadenersatz.
Eigentlich wollte sich Anita Moser (Name geändert) an diesem Septembertag nur etwas zu essen machen. Reis mit Hühnerfleisch – ein Gericht, das die 66jährige Pensionistin schon oft zubereitet hat. Den Schnellkochtopf benutzte sie an diesem Tag zum ersten Mal. Weil sie unter starken Rückenproblemen leidet und nicht lange stehen kann, hat sie das Gerät nicht in der Küche, sondern auf dem Wohnzimmertisch aufgestellt. „Ich habe den Reis und das Fleisch hineingegeben, Wasser dazu, das Programm eingeschaltet und mich hingesetzt. Ich habe den Topf nicht mehr angegriffen“, erinnert sie sich an jenen 16. September 2023.
„Plötzlich hat es einen fürchterlichen Knall gegeben. Es war wie eine Bombe. Der ganze Deckel ist vom Topf bis an die Decke geflogen und ich wurde vom kochend heißen Wasser und dem Essen getroffen.“ Moser war allein in ihrer Wohnung in Steyr (OÖ). Sie schrie vor Schmerzen, versuchte die betroffenen Stellen mit kaltem Wasser zu kühlen und rief schließlich selbst die Rettung. Der heiße Inhalt hatte sie vor allem am Bauch und am linken Oberschenkel verbrannt.
Im Spital in Steyr wurden die Verletzungen versorgt, Salben und Verbände angelegt. Danach durfte die Pensionistin wieder nach Hause. Doch damit begann eine monatelange Leidenszeit.
In der nun von ihrem Rechtsanwalt DDr. Hubert Niedermayr beim Landesgericht Steyr eingebrachten Klage werden schwere Verbrennungen zweiten Grades beschrieben. Aufgrund einer bereits bestehenden Diabetes-Erkrankung sei der Heilungsverlauf langwierig und schmerzhaft gewesen, heißt es. „Ich hatte überall Blasen und offene Stellen. Die Schmerzen waren ziemlich stark“, schildert Moser. Rund sechs Monate lang war sie auf Hilfe angewiesen. Ihre Tochter kümmerte sich um die Wunden, half ihrer Mutter bei alltäglichen Dingen, erledigte Haushalt und Einkäufe. Verbände mussten immer wieder gewechselt werden, Salben aufgetragen und Schmerzmittel eingenommen werden. Die Klage führt aus, dass Moser in dieser Zeit nicht in der Lage gewesen sei, ihren Haushalt selbstständig zu führen.
Die körperlichen Verletzungen sind heute großteils verheilt. Doch drei Jahre nach dem Unfall ist Moser nicht mehr die Frau, die sie einmal war. „Früher habe ich für meine Familie gerne gekocht. Heute habe ich Angst“, sagt sie. Besonders traurig mache sie eines: „Ich traue mich nicht einmal mehr, für meinen Urenkel zu kochen.“ Auch sonst habe sie sich zurückgezogen, berichtet ihre Tochter. Die Mutter gehe kaum noch außer Haus, höchstens in den Park, erschrecke schnell und lasse nur ungern Menschen in ihre Wohnung.
Der Schnellkochtopf steht seit dem Unfall im Schrank. Noch einmal mit einem solchen Gerät zu kochen, kommt für Moser nicht in Frage. Gekauft hatte sie den Silvercrest SSM 1000 A2 für rund 70 Euro in einer Lidl-Filiale in Steyr – nicht einmal einen Monat vor dem Unfall.
Was genau technisch passiert ist, muss nun das Gericht klären.
Ein technisches Gutachten liegt bislang nicht vor. Es soll erst während des Verfahrens erstellt werden. Die Klägerseite vertritt die Ansicht, der Schnellkochtopf habe nicht jene Sicherheit geboten, die von einem solchen
Produkt erwartet werden dürfe.
Ob tatsächlich ein Produktfehler vorlag und wodurch es zur Explosion kam, ist damit noch nicht erwiesen und Gegenstand des Verfahrens.
Die am 9. September beim Landesgericht Steyr eingebrachte Klage richtet sich gegen die deutsche Hoyer Handel GmbH und Lidl Österreich. Hoyer Handel will die Vorwürfe derzeit nicht näher bewerten. Von Hoyer
stammt der Topf ursprünglich, der von Lidl verkauft wurde. Geltend gemachte Ansprüche würden sorgfältig geprüft, einer sachlichen Klärung stehe man offen gegenüber. Vergleichbare Vorfälle mit diesem Schnellkochtopf seien dem Unternehmen nicht bekannt.
Qualität und Sicherheit der Produkte hätten für Hoyer hohe Bedeutung. Auch Lidl Österreich kennt den Fall. Man habe die Kundin beziehungsweise deren Rechtsbeistand zur fachgerechten Prüfung an den zuständigen Lieferanten und Service-Partner verwiesen. Der Schnellkochtopf verfüge laut Lidl über mehrstufige Sicherheitseinrichtungen und erfülle die anerkannten Regeln der Technik. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sei ein Vorfall wie der geschilderte „technisch praktisch ausgeschlossen“.
Rechtsanwalt Niedermayr hätte sich eine außergerichtliche Lösung gewünscht. „Ich finde es bedauerlich, dass man aufgrund dieser Ausgangslage – eine hilfsbedürftige ältere Dame, die durch den wohl ordnungsgemäßen Gebrauch eines Druckkochtopfs schwer zu Schaden gekommen ist – klagen muss und keine außergerichtliche Lösung finden kann.“
Moser habe nach Darstellung ihres Anwaltes schwere Verbrennungen davongetragen, mögliche Dauerschäden seien noch nicht abschließend geklärt. „Meine Mandantin ist jedenfalls für ihren Mut zu bewundern. Obwohl es ihr alles andere als gut geht, hat sie sich entschlossen, ihre Gerechtigkeit gerichtlich geltend zu machen.“
Konkret fordert Moser € 22.400,– Schadenersatz. Weil mögliche Spät- und Dauerfolgen nicht ausgeschlossen werden können, soll zudem gerichtlich festgestellt werden, ob die Beklagten auch für künftige Schäden aus dem Unfall haften müssen. e.morri
„Plötzlich hat es einen fürchterlichen Knall gegeben. Es war wie eine Bombe. Der ganze Deckel ist vom Topf bis an die Decke geflogen und ich wurde vom kochend heißen Wasser und dem Essen getroffen.“ Moser war allein in ihrer Wohnung in Steyr (OÖ). Sie schrie vor Schmerzen, versuchte die betroffenen Stellen mit kaltem Wasser zu kühlen und rief schließlich selbst die Rettung. Der heiße Inhalt hatte sie vor allem am Bauch und am linken Oberschenkel verbrannt.
Im Spital in Steyr wurden die Verletzungen versorgt, Salben und Verbände angelegt. Danach durfte die Pensionistin wieder nach Hause. Doch damit begann eine monatelange Leidenszeit.
In der nun von ihrem Rechtsanwalt DDr. Hubert Niedermayr beim Landesgericht Steyr eingebrachten Klage werden schwere Verbrennungen zweiten Grades beschrieben. Aufgrund einer bereits bestehenden Diabetes-Erkrankung sei der Heilungsverlauf langwierig und schmerzhaft gewesen, heißt es. „Ich hatte überall Blasen und offene Stellen. Die Schmerzen waren ziemlich stark“, schildert Moser. Rund sechs Monate lang war sie auf Hilfe angewiesen. Ihre Tochter kümmerte sich um die Wunden, half ihrer Mutter bei alltäglichen Dingen, erledigte Haushalt und Einkäufe. Verbände mussten immer wieder gewechselt werden, Salben aufgetragen und Schmerzmittel eingenommen werden. Die Klage führt aus, dass Moser in dieser Zeit nicht in der Lage gewesen sei, ihren Haushalt selbstständig zu führen.
Die körperlichen Verletzungen sind heute großteils verheilt. Doch drei Jahre nach dem Unfall ist Moser nicht mehr die Frau, die sie einmal war. „Früher habe ich für meine Familie gerne gekocht. Heute habe ich Angst“, sagt sie. Besonders traurig mache sie eines: „Ich traue mich nicht einmal mehr, für meinen Urenkel zu kochen.“ Auch sonst habe sie sich zurückgezogen, berichtet ihre Tochter. Die Mutter gehe kaum noch außer Haus, höchstens in den Park, erschrecke schnell und lasse nur ungern Menschen in ihre Wohnung.
Der Schnellkochtopf steht seit dem Unfall im Schrank. Noch einmal mit einem solchen Gerät zu kochen, kommt für Moser nicht in Frage. Gekauft hatte sie den Silvercrest SSM 1000 A2 für rund 70 Euro in einer Lidl-Filiale in Steyr – nicht einmal einen Monat vor dem Unfall.
Was genau technisch passiert ist, muss nun das Gericht klären.
Ein technisches Gutachten liegt bislang nicht vor. Es soll erst während des Verfahrens erstellt werden. Die Klägerseite vertritt die Ansicht, der Schnellkochtopf habe nicht jene Sicherheit geboten, die von einem solchen
Produkt erwartet werden dürfe.
Ob tatsächlich ein Produktfehler vorlag und wodurch es zur Explosion kam, ist damit noch nicht erwiesen und Gegenstand des Verfahrens.
Die am 9. September beim Landesgericht Steyr eingebrachte Klage richtet sich gegen die deutsche Hoyer Handel GmbH und Lidl Österreich. Hoyer Handel will die Vorwürfe derzeit nicht näher bewerten. Von Hoyer
stammt der Topf ursprünglich, der von Lidl verkauft wurde. Geltend gemachte Ansprüche würden sorgfältig geprüft, einer sachlichen Klärung stehe man offen gegenüber. Vergleichbare Vorfälle mit diesem Schnellkochtopf seien dem Unternehmen nicht bekannt.
Qualität und Sicherheit der Produkte hätten für Hoyer hohe Bedeutung. Auch Lidl Österreich kennt den Fall. Man habe die Kundin beziehungsweise deren Rechtsbeistand zur fachgerechten Prüfung an den zuständigen Lieferanten und Service-Partner verwiesen. Der Schnellkochtopf verfüge laut Lidl über mehrstufige Sicherheitseinrichtungen und erfülle die anerkannten Regeln der Technik. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sei ein Vorfall wie der geschilderte „technisch praktisch ausgeschlossen“.
Rechtsanwalt Niedermayr hätte sich eine außergerichtliche Lösung gewünscht. „Ich finde es bedauerlich, dass man aufgrund dieser Ausgangslage – eine hilfsbedürftige ältere Dame, die durch den wohl ordnungsgemäßen Gebrauch eines Druckkochtopfs schwer zu Schaden gekommen ist – klagen muss und keine außergerichtliche Lösung finden kann.“
Moser habe nach Darstellung ihres Anwaltes schwere Verbrennungen davongetragen, mögliche Dauerschäden seien noch nicht abschließend geklärt. „Meine Mandantin ist jedenfalls für ihren Mut zu bewundern. Obwohl es ihr alles andere als gut geht, hat sie sich entschlossen, ihre Gerechtigkeit gerichtlich geltend zu machen.“
Konkret fordert Moser € 22.400,– Schadenersatz. Weil mögliche Spät- und Dauerfolgen nicht ausgeschlossen werden können, soll zudem gerichtlich festgestellt werden, ob die Beklagten auch für künftige Schäden aus dem Unfall haften müssen. e.morri








