Wieder Rotstift bei Kassenleistungen
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Die Österreichische Gesundheitskasse will den „Gürtel enger schnallen“. Für die fast acht Millionen Versicherten bedeutet das Kürzungen von Versicherungsleistungen.
Darüber ist nicht jeder informiert. Hier folgt ein Überblick.
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Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verwaltet die Sozialversicherungsbeiträge von 7,6 Millionen Menschen.
Mit diesen Zahlungen sollen im Krankheitsfall alle Versicherten die notwendige medizinische Versorgung erhalten, die sie brauchen. Doch neben dem Mangel an Kassenarzt-Praxen wird bei den Kassenleistungen regelmäßig der Rotstift angesetzt, zuletzt im Februar dieses Jahres. Den Bilanzverlust für das Jahr 2025 beziffert die ÖGK mit mehr als 450 Millionen Euro. „Um die Versorgung dauerhaft zu sichern, überprüft die ÖGK regelmäßig bestehende Leistungen und Abläufe und nimmt dort Anpassungen vor, wo sie sinnvoll und notwendig sind. Die Einnahmensteigerung wird geringer, die Ausgaben steigen“, heißt es in einem Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse als Rechtfertigung.
Insgesamt bedeuten die neuen Kürzungen um mindestens 34 Millionen Euro weniger an Leistungen pro Jahr für die Versicherten. „Die Versicherten werden bereits jetzt durch Selbstbehalte zur Kassa gebeten. Nun werden auch noch weitere Leistungen der ÖGK gekürzt. Das trifft vor allem Arbeitnehmer und deren Familien“, warnt Arbeiterkammer-OÖ-Präsident Andreas Stangl und fordert die sofortige Rücknahme der Kürzungen. Das kommt auf die Versicherten der ÖGK zu.
Streichung des Familienzuschlags zum Krankengeld
Der Familienzuschlag zum Krankengeld beträgt zehn Prozent der Bemessungsgrundlage und wurde ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt, sofern unterhaltsberechtigte Angehörige ohne eigenes Einkommen im Haushalt leben. Mit März wurde dieser Familienzuschlag gestrichen.
Verschärfungen bei Transportkosten
Sie werden ab Mai nur noch bei medizinisch begründeter und nachgewiesener Gehunfähigkeit übernommen. Gehunfähigkeit bedeutet dabei, nicht in der Lage zu sein, sich außerhalb der Wohnung fortzubewegen, auch nicht in Begleitung oder mit Gehhilfe. Ausnahmen sind Krebspatienten, Kinder, Patienten mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten, Fahrten zur Dialyse sowie bei Chemo- oder Strahlentherapie.
Einschränkungen bei Kieferregulierungen
Zwei maßgebliche Kriterien bei Kieferfehlstellung wurden als Voraussetzungen für die Kostenübernahme massiv verschärft. Die Änderung betrifft Zahnfehlstellungen der Klassifizierung 3a (Überbiss ohne vollständigen Lippenschluss) und 3f (Tiefbiss mit Zahnfleischkontakt). Sie werden nur noch in Ausnahmefällen übernommen. Ebenfalls gekürzt sind Kostenzuschüsse für die schwersten Behandlungsfälle von Parodontitis von zuvor 194,50 auf 129,70 Euro.
Höhere Zuzahlung bei unentbehrlichem Zahnersatz
Ab 1. Mai werden zudem die Zuzahlungen („Selbstbehalte“) zu den Kosten des unentbehrlichen Zahnersatzes von 25 auf 30 Prozent erhöht. Für Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind, beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent. Von den Erhöhungen sind betroffen: Kunststoffprothesen und deren Reparaturen, Metallgerüstprothesen einschließlich fortgesetzter Klammer, Zahnklammern und die erforderlichen Zähne sowie deren Reparaturen, Voll-Metallkronen an Klammerzähnen und Verblend-Metall-Keramikkronen bei Teilprothesen. „Diese Erhöhungen treffen besonders Geringverdiener und Mindestpensionisten und ist somit eine sozial völlig inadäquate Maßnahme“, kritisiert die Österreichische Zahnärztekammer in einem Schreiben.
Änderung bei Hörgeräten
Hörgeräte werden künftig alle sechs, statt bisher alle fünf Jahre ersetzt. Ausnahmen sind, wenn sich das Hören verschlechtert oder das Hörgerät kaputtgeht.
Muttermalkontrolle ist manchmal schon eine Privatleistung
Seit dem Vorjahr ist nach einem Beschluss der Ärztekammer NÖ die selbstgewählte Muttermalkontrolle bei Gesunden auch bei Kassen-Dermatologen eine Privatleistung. Rund 60 Euro sind zu zahlen. So auch in Tirol, der Steiermark und in Vorarlberg. Ausnahmen sind Patienten mit Hautkrebs in der Vorgeschichte, einer laufenden immununterdrückenden Therapie und nach einer Transplantation. Die kostenlose Hautkontrolle der Vorsorgeuntersuchung (alle fünf Jahre) bleibt.
Physiotherapie – weniger und kürzer
Bereits im Vorjahr entschieden sich die Verantwortlichen der ÖGK, das Angebot bei Physiotherapien auszudünnen. Kassenärzte wurden im Mai des Vorjahres „ersucht“, bei physiotherapeutischem Behandlungsbedarf generell eine Erstverordnung von 6 mal 30 Minuten auszustellen, anstatt der bisherigen Behandlungszeiten von etwa 45 oder 60 Minuten. Diese sollen möglich bleiben, wenn der Arzt es als notwendig erachtet.
Seit 2025 zahlen Pensionisten mehr SV-Beiträge
Mit Juni des Vorjahres wurde der Beitrag für die Krankenversicherung für Pensionisten von 5,1 Prozent auf sechs Prozent angehoben. Für Bezieher einer Ausgleichszulage („Mindestpension“) sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner oder eingetragene Partner gilt der erhöhte Beitragssatz von sechs Prozent seit Jänner 2026.
E-Card-Gebühr für Pensionisten
Bislang mussten Pensionisten keine E-Card-Gebühr zahlen. Ab November 2026 (für das Jahr 2027) können sie künftig grundsätzlich zur Zahlung des Serviceentgelts verpflichtet sein. Es sei denn, sie sind aus einem anderen Grund befreit, etwa aufgrund einer Rezeptgebührenbefreiung oder sozialer Schutzbedürftigkeit. Bezieher einer Mindestpension bleiben weiterhin von der E-Card-Gebühr befreit.
Mit diesen Zahlungen sollen im Krankheitsfall alle Versicherten die notwendige medizinische Versorgung erhalten, die sie brauchen. Doch neben dem Mangel an Kassenarzt-Praxen wird bei den Kassenleistungen regelmäßig der Rotstift angesetzt, zuletzt im Februar dieses Jahres. Den Bilanzverlust für das Jahr 2025 beziffert die ÖGK mit mehr als 450 Millionen Euro. „Um die Versorgung dauerhaft zu sichern, überprüft die ÖGK regelmäßig bestehende Leistungen und Abläufe und nimmt dort Anpassungen vor, wo sie sinnvoll und notwendig sind. Die Einnahmensteigerung wird geringer, die Ausgaben steigen“, heißt es in einem Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse als Rechtfertigung.
Insgesamt bedeuten die neuen Kürzungen um mindestens 34 Millionen Euro weniger an Leistungen pro Jahr für die Versicherten. „Die Versicherten werden bereits jetzt durch Selbstbehalte zur Kassa gebeten. Nun werden auch noch weitere Leistungen der ÖGK gekürzt. Das trifft vor allem Arbeitnehmer und deren Familien“, warnt Arbeiterkammer-OÖ-Präsident Andreas Stangl und fordert die sofortige Rücknahme der Kürzungen. Das kommt auf die Versicherten der ÖGK zu.
Streichung des Familienzuschlags zum Krankengeld
Der Familienzuschlag zum Krankengeld beträgt zehn Prozent der Bemessungsgrundlage und wurde ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt, sofern unterhaltsberechtigte Angehörige ohne eigenes Einkommen im Haushalt leben. Mit März wurde dieser Familienzuschlag gestrichen.
Verschärfungen bei Transportkosten
Sie werden ab Mai nur noch bei medizinisch begründeter und nachgewiesener Gehunfähigkeit übernommen. Gehunfähigkeit bedeutet dabei, nicht in der Lage zu sein, sich außerhalb der Wohnung fortzubewegen, auch nicht in Begleitung oder mit Gehhilfe. Ausnahmen sind Krebspatienten, Kinder, Patienten mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten, Fahrten zur Dialyse sowie bei Chemo- oder Strahlentherapie.
Einschränkungen bei Kieferregulierungen
Zwei maßgebliche Kriterien bei Kieferfehlstellung wurden als Voraussetzungen für die Kostenübernahme massiv verschärft. Die Änderung betrifft Zahnfehlstellungen der Klassifizierung 3a (Überbiss ohne vollständigen Lippenschluss) und 3f (Tiefbiss mit Zahnfleischkontakt). Sie werden nur noch in Ausnahmefällen übernommen. Ebenfalls gekürzt sind Kostenzuschüsse für die schwersten Behandlungsfälle von Parodontitis von zuvor 194,50 auf 129,70 Euro.
Höhere Zuzahlung bei unentbehrlichem Zahnersatz
Ab 1. Mai werden zudem die Zuzahlungen („Selbstbehalte“) zu den Kosten des unentbehrlichen Zahnersatzes von 25 auf 30 Prozent erhöht. Für Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind, beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent. Von den Erhöhungen sind betroffen: Kunststoffprothesen und deren Reparaturen, Metallgerüstprothesen einschließlich fortgesetzter Klammer, Zahnklammern und die erforderlichen Zähne sowie deren Reparaturen, Voll-Metallkronen an Klammerzähnen und Verblend-Metall-Keramikkronen bei Teilprothesen. „Diese Erhöhungen treffen besonders Geringverdiener und Mindestpensionisten und ist somit eine sozial völlig inadäquate Maßnahme“, kritisiert die Österreichische Zahnärztekammer in einem Schreiben.
Änderung bei Hörgeräten
Hörgeräte werden künftig alle sechs, statt bisher alle fünf Jahre ersetzt. Ausnahmen sind, wenn sich das Hören verschlechtert oder das Hörgerät kaputtgeht.
Muttermalkontrolle ist manchmal schon eine Privatleistung
Seit dem Vorjahr ist nach einem Beschluss der Ärztekammer NÖ die selbstgewählte Muttermalkontrolle bei Gesunden auch bei Kassen-Dermatologen eine Privatleistung. Rund 60 Euro sind zu zahlen. So auch in Tirol, der Steiermark und in Vorarlberg. Ausnahmen sind Patienten mit Hautkrebs in der Vorgeschichte, einer laufenden immununterdrückenden Therapie und nach einer Transplantation. Die kostenlose Hautkontrolle der Vorsorgeuntersuchung (alle fünf Jahre) bleibt.
Physiotherapie – weniger und kürzer
Bereits im Vorjahr entschieden sich die Verantwortlichen der ÖGK, das Angebot bei Physiotherapien auszudünnen. Kassenärzte wurden im Mai des Vorjahres „ersucht“, bei physiotherapeutischem Behandlungsbedarf generell eine Erstverordnung von 6 mal 30 Minuten auszustellen, anstatt der bisherigen Behandlungszeiten von etwa 45 oder 60 Minuten. Diese sollen möglich bleiben, wenn der Arzt es als notwendig erachtet.
Seit 2025 zahlen Pensionisten mehr SV-Beiträge
Mit Juni des Vorjahres wurde der Beitrag für die Krankenversicherung für Pensionisten von 5,1 Prozent auf sechs Prozent angehoben. Für Bezieher einer Ausgleichszulage („Mindestpension“) sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner oder eingetragene Partner gilt der erhöhte Beitragssatz von sechs Prozent seit Jänner 2026.
E-Card-Gebühr für Pensionisten
Bislang mussten Pensionisten keine E-Card-Gebühr zahlen. Ab November 2026 (für das Jahr 2027) können sie künftig grundsätzlich zur Zahlung des Serviceentgelts verpflichtet sein. Es sei denn, sie sind aus einem anderen Grund befreit, etwa aufgrund einer Rezeptgebührenbefreiung oder sozialer Schutzbedürftigkeit. Bezieher einer Mindestpension bleiben weiterhin von der E-Card-Gebühr befreit.
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