„Letzte Generation“
vor Gericht –
Der letzte Akt
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Ende Februar begann das Verfahren gegen insgesamt 47 der als „Klimakleber“ bekannten Aktivisten. Am zweiten Prozesstag gab es Geldstrafen für acht der Angeklagten.
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Mehrere Mitglieder der im Jahr 2022 gegründeten „Letzten Generation“ hatten sich im November 2023 auf der Südautobahn (A2) in Niederösterreich in Fahrtrichtung Wien mit einer Quarzsand-Superkleber-Mischung festbetoniert, um gegen die Klimapolitik der damaligen türkis-grünen Regierung zu protestieren.
Unter ihnen war auch Svenja Schraut. Die 22jährige Studentin gehörte zu den zehn Angeklagten (der elfte erschien nicht und wird beim nächsten Prozesstag vorgeführt), die sich in der Vorwoche vor Gericht verantworten mussten. „Ich habe versucht, alles zu tun, was in meiner Macht steht, um die Klimakatastrophe aufzuhalten. Ich habe immer getan, was ich für richtig hielt.“ Ihren Protest bereut sie nicht. „Friedlicher Widerstand ist der Überlebenskampf einer Gesellschaft, die sich nicht aufgeben will“, ließ sie vorab in einer Aussendung der „Letzten Generation“ wissen.
Auf der Anklagebank zeigten sich die zum Großteil aus Deutschland stammenden Angeklagten dann eher wortkarg. Vertreten waren dabei alle Alters- und Gesellschaftsschichten – Beschäftigungslose, Pensionisten und Studenten. Fragen der zuständigen Richterin nach deren Einkommen sorgten zeitweise für Schmunzeln im Saal.
So meinte etwa ein 53jähriger deutscher Klimaaktivist, er betreibe einen sogenannten Unverpackt-Laden, ein Geschäft, wo Produkte ohne Einwegverpackungen angeboten werden, und verdiene damit etwa € 500,– im Monat. „Zahlt sich das überhaupt aus?“, wollte die Richterin wissen. „Nein“, gab der Angeklagte zu.
Die Staatsanwaltschaft jedenfalls warf den ehemaligen Aktivisten der „Letzten Generation“ (in unserem Land wurde die Klimaschutzbewegung mit August 2024 beendet) Sachbeschädigung und schwere Sachbeschädigung im Zusammenhang mit der Autobahnblockade vor. Es sei zu einer „Beschädigung wichtiger Infrastruktur sowie einer potenziellen Gefährdung des Straßenverkehrs“ gekommen.
„Versuche, sie mit einem Lösungsmittel von der Fahrbahn zu entfernen, brachten keinen Erfolg“, erklärte die Staatsanwältin. Während in Traiskirchen und Wiener Neudorf (NÖ) Hammer und Meißel zum Einsatz kamen, um die Protestierenden von der Fahrbahn zu lösen, wurden die angeklebten „Mumien-Hände“ der Aktivisten in Vösendorf (NÖ) von der Freiwilligen Feuerwehr regelrecht aus der Straße „geflext“.
Laut Staatsanwaltschaft entstand dem
Autobahnbetreiber ASFINAG dadurch ein Schaden von € 20.365,–. Auch die Einsatzkosten der Freiwilligen Feuerwehren mit rund € 6.000,– waren beträchtlich.
„Straßenblockaden sind rechtswidrig, aber sie sind gewaltfrei“, brachte es der Wiener Rechtsanwalt Mag. Paul Kessler, der diesmal acht Angeklagte vertrat, auf den Punkt.
Das macht er „Pro bono“ (kostenlose Rechtsvertretung) für insgesamt 28 Angeklagte der „Letzen Generation“ bei dem Großverfahren. Seinen „Dienst an der Welt“ nennt er es und schildert auch seine Beweggründe.
„Ich stand mit meinem Auto am Währinger Gürtel in Wien. Vor mir war eine Protestaktion und da ist ein Autofahrer ausgestiegen und hat einer Klimaaktivistin ins Gesicht getreten“, erzählt der Anwalt.
Die Polizei habe damals nichts gemacht, erinnert er sich. Als er dann noch im Radio hörte, dass wegen „krimineller Vereinigung“ ermittelt wird, reichte es Kessler. „Ich habe der ,Letzten Generation‘ ein E-Mail geschickt und meine Unterstützung angeboten.“
In der Regel würden Sachbeschädigungen vor dem Bezirksgericht landen. „Aber dadurch, dass hier so viele Personen angeklagt sind, werden alle in Frage kommenden Delikte zusammengenommen.“
Aufgrund des schwersten Vergehens – es gibt einen Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt – werde am Landesgericht verhandelt. In seinem Plädoyer wollte Kessler dann wissen, „was wiegt schwerer? Eine zeitlich begrenzte Verkehrsbehinderung oder irreversible klimatische Schäden, die ganze Lebensgrundlagen zerstören?“
Der zivile Ungehorsam sei aus der Sicht der Klimakleber verhältnismäßig gewesen. Der Verteidiger bat daher das Gericht, die Taten nicht nur als Rechtsbruch zu werten, sondern auch als Hilferuf. „Hart und unbequem, aber aufrichtig in der Sache.“ Schlussendlich übernahmen alle Angeklagten vollumfänglich Verantwortung.
Sowohl die „achtenswerten Beweggründe“ als auch der Umstand, dass noch während der Verhandlung eine Überweisung in Höhe von insgesamt € 6.000,– an die betroffenen Freiwilligen Feuerwehren geleistet wurde, haben sich strafmildernd ausgewirkt.
Acht Aktivisten wurden zu Geldstrafen zwischen
€ 320,– und € 5.400,– verurteilt. In zwei Fällen wurde eine Diversion vereinbart, wofür jeweils rund € 3.000,– Geldbuße geleistet werden müssen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der letzte Prozesstag findet am 18. März statt. Dann wird sich auch eine der Galionsfiguren der Bewegung, die Deutsche Anja Windl vor Gericht verantworten müssen. Als Prozessbeobachterin war sie in der vergangenen
Woche zu keiner Stellungnahme bereit. rz
Unter ihnen war auch Svenja Schraut. Die 22jährige Studentin gehörte zu den zehn Angeklagten (der elfte erschien nicht und wird beim nächsten Prozesstag vorgeführt), die sich in der Vorwoche vor Gericht verantworten mussten. „Ich habe versucht, alles zu tun, was in meiner Macht steht, um die Klimakatastrophe aufzuhalten. Ich habe immer getan, was ich für richtig hielt.“ Ihren Protest bereut sie nicht. „Friedlicher Widerstand ist der Überlebenskampf einer Gesellschaft, die sich nicht aufgeben will“, ließ sie vorab in einer Aussendung der „Letzten Generation“ wissen.
Auf der Anklagebank zeigten sich die zum Großteil aus Deutschland stammenden Angeklagten dann eher wortkarg. Vertreten waren dabei alle Alters- und Gesellschaftsschichten – Beschäftigungslose, Pensionisten und Studenten. Fragen der zuständigen Richterin nach deren Einkommen sorgten zeitweise für Schmunzeln im Saal.
So meinte etwa ein 53jähriger deutscher Klimaaktivist, er betreibe einen sogenannten Unverpackt-Laden, ein Geschäft, wo Produkte ohne Einwegverpackungen angeboten werden, und verdiene damit etwa € 500,– im Monat. „Zahlt sich das überhaupt aus?“, wollte die Richterin wissen. „Nein“, gab der Angeklagte zu.
Die Staatsanwaltschaft jedenfalls warf den ehemaligen Aktivisten der „Letzten Generation“ (in unserem Land wurde die Klimaschutzbewegung mit August 2024 beendet) Sachbeschädigung und schwere Sachbeschädigung im Zusammenhang mit der Autobahnblockade vor. Es sei zu einer „Beschädigung wichtiger Infrastruktur sowie einer potenziellen Gefährdung des Straßenverkehrs“ gekommen.
„Versuche, sie mit einem Lösungsmittel von der Fahrbahn zu entfernen, brachten keinen Erfolg“, erklärte die Staatsanwältin. Während in Traiskirchen und Wiener Neudorf (NÖ) Hammer und Meißel zum Einsatz kamen, um die Protestierenden von der Fahrbahn zu lösen, wurden die angeklebten „Mumien-Hände“ der Aktivisten in Vösendorf (NÖ) von der Freiwilligen Feuerwehr regelrecht aus der Straße „geflext“.
Laut Staatsanwaltschaft entstand dem
Autobahnbetreiber ASFINAG dadurch ein Schaden von € 20.365,–. Auch die Einsatzkosten der Freiwilligen Feuerwehren mit rund € 6.000,– waren beträchtlich.
„Straßenblockaden sind rechtswidrig, aber sie sind gewaltfrei“, brachte es der Wiener Rechtsanwalt Mag. Paul Kessler, der diesmal acht Angeklagte vertrat, auf den Punkt.
Das macht er „Pro bono“ (kostenlose Rechtsvertretung) für insgesamt 28 Angeklagte der „Letzen Generation“ bei dem Großverfahren. Seinen „Dienst an der Welt“ nennt er es und schildert auch seine Beweggründe.
„Ich stand mit meinem Auto am Währinger Gürtel in Wien. Vor mir war eine Protestaktion und da ist ein Autofahrer ausgestiegen und hat einer Klimaaktivistin ins Gesicht getreten“, erzählt der Anwalt.
Die Polizei habe damals nichts gemacht, erinnert er sich. Als er dann noch im Radio hörte, dass wegen „krimineller Vereinigung“ ermittelt wird, reichte es Kessler. „Ich habe der ,Letzten Generation‘ ein E-Mail geschickt und meine Unterstützung angeboten.“
In der Regel würden Sachbeschädigungen vor dem Bezirksgericht landen. „Aber dadurch, dass hier so viele Personen angeklagt sind, werden alle in Frage kommenden Delikte zusammengenommen.“
Aufgrund des schwersten Vergehens – es gibt einen Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt – werde am Landesgericht verhandelt. In seinem Plädoyer wollte Kessler dann wissen, „was wiegt schwerer? Eine zeitlich begrenzte Verkehrsbehinderung oder irreversible klimatische Schäden, die ganze Lebensgrundlagen zerstören?“
Der zivile Ungehorsam sei aus der Sicht der Klimakleber verhältnismäßig gewesen. Der Verteidiger bat daher das Gericht, die Taten nicht nur als Rechtsbruch zu werten, sondern auch als Hilferuf. „Hart und unbequem, aber aufrichtig in der Sache.“ Schlussendlich übernahmen alle Angeklagten vollumfänglich Verantwortung.
Sowohl die „achtenswerten Beweggründe“ als auch der Umstand, dass noch während der Verhandlung eine Überweisung in Höhe von insgesamt € 6.000,– an die betroffenen Freiwilligen Feuerwehren geleistet wurde, haben sich strafmildernd ausgewirkt.
Acht Aktivisten wurden zu Geldstrafen zwischen
€ 320,– und € 5.400,– verurteilt. In zwei Fällen wurde eine Diversion vereinbart, wofür jeweils rund € 3.000,– Geldbuße geleistet werden müssen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der letzte Prozesstag findet am 18. März statt. Dann wird sich auch eine der Galionsfiguren der Bewegung, die Deutsche Anja Windl vor Gericht verantworten müssen. Als Prozessbeobachterin war sie in der vergangenen
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