Ausgabe Nr. 09/2026 vom 25.02.2026, Fotos: tierquartier.at, Tierschutzverein Hunde-Such-Hilfe Österreich, Zeppelzauer
Höhere Strafen für
Tierquäler gefordert
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Binnen kurzer Zeit wurden in Wien zwei Hunde Opfer schwerer Misshandlungen. Ihre Schicksale stehen stellvertretend für 865 Fälle schwerer Tierquälerei in unserem Land.
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Es sind unvorstellbare Qualen, die diese beiden Vierbeiner erdulden mussten. Anfang Februar wurde im Votivpark (Wien-Alsergrund) ein schwer verletzter, abgemagerter Welpe gefunden. „Die Verletzungen dieses jungen Hundes sprechen eine deutliche Sprache“, sagt Thomas Benda, Betriebsleiter des TierQuarTiers Wien. Ein Vorderbein des erst vier Monate alten ausgesetzten Tieres dürfte über längere Zeit mit einem Seil abgeschnürt worden sein. Die dadurch verursachte Durchblutungsstörung führte zu massiven Gewebeschäden, Entzündungen und erheblichen Schmerzen. „Was der kleinen ,Mila‘ angetan wurde, erschüttert uns zutiefst.“
Auch das Schicksal des zweieinhalbjährigen Huskys „Buba“ aus Wien-Favoriten geht zu Herzen. Dem Rüden wurden von seinem Besitzer mit einer Rasierklinge die Beine zerschnitten und – vermutlich mit einer Eisenstange – beinahe alle Zähne eingeschlagen. Der in Todesangst jaulende Hund rief die Nachbarn auf den Plan, die umgehend den Tierschutzverein Hunde-Such-Hilfe Österreich (Notfallnummer 0664 911 35 40) alarmierten, in deren Obhut der Hund schließlich kam.
Das sind nur zwei Tierschicksale, die stellvertretend stehen für hunderte Fälle schwererer Tierquälerei, die pro Jahr in unserem Land zur Anzeige gebracht werden. Immerhin 865 Delikte nach Paragraf 222 im Strafgesetzbuch waren es im Jahr 2024. Demnach ist, „wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, es aussetzt, obwohl es in Freiheit nicht lebensfähig wäre oder es mutwillig tötet“, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Zumindest auf dem Papier, denn „grundsätzlich ist bei einem unbescholtenen Ersttäter vom unteren Drittel des Strafmaßes, also von acht Monaten auszugehen. Und das ist nur auf Bewährung ausgesetzt. Da muss man ganz klar sagen, Bewährung sehen diese Menschen nicht als Strafe“, weiß der in Wien ansässige Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz.
Immer wieder fordern heimische Tierschutzorganisationen deshalb eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf bis zu fünf Jahre. „Unser Land ist beim Strafausmaß ganz unten im EU-Vergleich, das muss geändert werden“, ist sich etwa Regina Drlik, die Obfrau des Vereines Hunde-Such-Hilfe sicher. In Italien beispielsweise sind seit vergangenem Jahr bei schwerwiegenden Fällen von Tierquälerei Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren und Strafzahlungen bis zu 60.000 Euro möglich.
Hierzulande gibt es bei fortgesetzter Gewaltausübung bei Menschen einen Strafrahmen von zehn Jahren. „Ein Tier fühlt genauso Schmerz wie ein Mensch“, sagt Sascha Flatz, daher könne auch er sich eine Erhöhung des Strafrahmens auf fünf Jahre im Fall von schwerer Folter bei Tieren vorstellen.
Im Strafprozess gegen den ehemaligen Besitzer „Bubas“ wird Flatz nun die Hunde-Such-Hilfe als Anwalt vertreten und sich auch als Privatbeteiligter anschließen. So könne er Beweisanträge stellen und darauf hinwirken, dass hier eine Verurteilung zustandekommt.
Ziel ist auch, die entstandenen Operations- und Behandlungskosten, die sich mittlerweile auf mehrere tausend Euro belaufen, vom Verursacher zu erstreiten. „Den Hund selbst kann ich nicht vertreten, weil Tiere keine Rechtsstellung vor Gericht haben“, erklärt er. Anders ist das beispielsweise in der Schweiz. Den Verein vertritt der Anwalt jedenfalls gratis, „weil ich Tiere sehr gerne mag. Mein Hund ,Pablo‘ bringt mich jeden Tag zum Lachen.“ Als Tierfreund sieht er es als Pflicht, schwächeren Mitgliedern zu helfen.
Auch „Mila“ und „Buba“ sind auf Hilfe angewiesen. „Unsere Tierärzte kämpfen dafür, ,Milas‘ Beinchen erhalten zu können“, heißt es etwa vom TierQuarTier. „Buba“, der derzeit noch auf einer Pflegestelle untergebracht ist, „hat bis jetzt alle Untersuchungen und Operationen gut überstanden. Eine letzte Zahn-OP steht noch aus“, erklärt Drlik.
„Mit der diese Woche ins Leben gerufenen Petition ,Härtere Strafen für Tierquäler‘ fordert die Hunde-Such-Hilfe jetzt gemeinsam mit Rechtsanwalt Mag. Flatz eine gesetzliche Nachschärfung der derzeitigen Bestimmungen“, sagt die Vereins-Obfrau. Unterstützen können Sie den gemeinnützigen Verein, der sich um entlaufene, gefundene und gequälte Tiere kümmert, unter IBAN: AT24 1200 0100 1524 6928, lautend auf Hunde-Such-Hilfe. rz
Auch das Schicksal des zweieinhalbjährigen Huskys „Buba“ aus Wien-Favoriten geht zu Herzen. Dem Rüden wurden von seinem Besitzer mit einer Rasierklinge die Beine zerschnitten und – vermutlich mit einer Eisenstange – beinahe alle Zähne eingeschlagen. Der in Todesangst jaulende Hund rief die Nachbarn auf den Plan, die umgehend den Tierschutzverein Hunde-Such-Hilfe Österreich (Notfallnummer 0664 911 35 40) alarmierten, in deren Obhut der Hund schließlich kam.
Das sind nur zwei Tierschicksale, die stellvertretend stehen für hunderte Fälle schwererer Tierquälerei, die pro Jahr in unserem Land zur Anzeige gebracht werden. Immerhin 865 Delikte nach Paragraf 222 im Strafgesetzbuch waren es im Jahr 2024. Demnach ist, „wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, es aussetzt, obwohl es in Freiheit nicht lebensfähig wäre oder es mutwillig tötet“, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Zumindest auf dem Papier, denn „grundsätzlich ist bei einem unbescholtenen Ersttäter vom unteren Drittel des Strafmaßes, also von acht Monaten auszugehen. Und das ist nur auf Bewährung ausgesetzt. Da muss man ganz klar sagen, Bewährung sehen diese Menschen nicht als Strafe“, weiß der in Wien ansässige Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz.
Immer wieder fordern heimische Tierschutzorganisationen deshalb eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf bis zu fünf Jahre. „Unser Land ist beim Strafausmaß ganz unten im EU-Vergleich, das muss geändert werden“, ist sich etwa Regina Drlik, die Obfrau des Vereines Hunde-Such-Hilfe sicher. In Italien beispielsweise sind seit vergangenem Jahr bei schwerwiegenden Fällen von Tierquälerei Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren und Strafzahlungen bis zu 60.000 Euro möglich.
Hierzulande gibt es bei fortgesetzter Gewaltausübung bei Menschen einen Strafrahmen von zehn Jahren. „Ein Tier fühlt genauso Schmerz wie ein Mensch“, sagt Sascha Flatz, daher könne auch er sich eine Erhöhung des Strafrahmens auf fünf Jahre im Fall von schwerer Folter bei Tieren vorstellen.
Im Strafprozess gegen den ehemaligen Besitzer „Bubas“ wird Flatz nun die Hunde-Such-Hilfe als Anwalt vertreten und sich auch als Privatbeteiligter anschließen. So könne er Beweisanträge stellen und darauf hinwirken, dass hier eine Verurteilung zustandekommt.
Ziel ist auch, die entstandenen Operations- und Behandlungskosten, die sich mittlerweile auf mehrere tausend Euro belaufen, vom Verursacher zu erstreiten. „Den Hund selbst kann ich nicht vertreten, weil Tiere keine Rechtsstellung vor Gericht haben“, erklärt er. Anders ist das beispielsweise in der Schweiz. Den Verein vertritt der Anwalt jedenfalls gratis, „weil ich Tiere sehr gerne mag. Mein Hund ,Pablo‘ bringt mich jeden Tag zum Lachen.“ Als Tierfreund sieht er es als Pflicht, schwächeren Mitgliedern zu helfen.
Auch „Mila“ und „Buba“ sind auf Hilfe angewiesen. „Unsere Tierärzte kämpfen dafür, ,Milas‘ Beinchen erhalten zu können“, heißt es etwa vom TierQuarTier. „Buba“, der derzeit noch auf einer Pflegestelle untergebracht ist, „hat bis jetzt alle Untersuchungen und Operationen gut überstanden. Eine letzte Zahn-OP steht noch aus“, erklärt Drlik.
„Mit der diese Woche ins Leben gerufenen Petition ,Härtere Strafen für Tierquäler‘ fordert die Hunde-Such-Hilfe jetzt gemeinsam mit Rechtsanwalt Mag. Flatz eine gesetzliche Nachschärfung der derzeitigen Bestimmungen“, sagt die Vereins-Obfrau. Unterstützen können Sie den gemeinnützigen Verein, der sich um entlaufene, gefundene und gequälte Tiere kümmert, unter IBAN: AT24 1200 0100 1524 6928, lautend auf Hunde-Such-Hilfe. rz
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