Corona-Zwangs-
Impfung – Ex-Soldat erhebt Vorwürfe
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Laut dem Vizeleutnant Roman Widlak gab es während seines Einsatzes im Kosovo einige Ungereimtheiten bei der Corona-Impfung. Der Corona-Untersuchungsausschuss lässt in unserem Land noch immer auf sich warten.
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Großbritannien, die Niederlande, Italien und auch unsere deutschen Nachbarn sind uns in einer Sache voraus. All diese Länder haben einen Corona-Untersuchungsausschuss eingerichtet. Bei uns ist ein solcher noch nicht zustandegekommen. Die FPÖ fordert ihn seit Jahren, während die ÖVP, die Grünen und zeitweise auch die SPÖ diesen Wunsch blockieren.
Dabei gäbe es viele Fragen aufzuarbeiten. Etwa die ausgeschütteten Milliarden Euro an Corona-Hilfe oder die Lieferverträge der EU mit den Impfstoff-Herstellern, die bis heute nicht komplett offengelegt wurden. Der damalige Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erklärte im Juli 2021, dass, nur wer geimpft sei, auch geschützt sei. Eine Lüge, denn die Impfung konnte weder die Krankheit noch die Ansteckung verhindern, lediglich den Verlauf mildern.
Mit einigen ähnlichen Ungereimtheiten sieht sich auch der ehemalige Milizsoldat, Vizeleutnant Roman Widlak, 46, konfrontiert. Er war im Jahr 2021 mit dem 45. Kontingent im Kosovo stationiert. „Ich gehörte zu jenen Soldaten, die am 18. Dezember die zweite Corona-Impfung erhielten. Der Comirnaty-Impfstoff von Biontech-Pfizer war allerdings im November abgelaufen. Ich wollte mich deshalb nicht impfen lassen. Doch es hieß, wer sich nicht impfen lässt, muss heimfahren. Im Gegensatz dazu musste ich jeden Schokoriegel, der abgelaufen war, sofort wegwerfen“, sagt der Niederösterreicher, der auch für den Ö-Hof, die Bar der heimischen Soldaten im Kosovo, zuständig war.
Der von Widlak angesprochene, abgelaufene Impfstoff war einer jener Seren, deren Haltbarkeit nachträglich verlängert wurde. Normalerweise müssen in unserem Land abgelaufene Impfstoffe entsorgt werden. „Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums darf der Impfstoff nicht mehr verwendet werden, auch wenn er äußerlich noch einwandfrei aussieht. Die Wirksamkeit kann beeinträchtigt sein und die Sicherheit ist nicht mehr garantiert. Das gilt für alle Impfstoffe“, sagt Mag. Alexander Herzog, der Generalsekretär der Pharmig, dem Verband der pharmazeutischen Industrie.
Die Europäische Kommission hat allerdings die Haltbarkeit einfach um drei Monate für alle Durchstechflaschen verlängert. Es war sogar möglich, die Verlängerung um drei Monate rückwirkend anzuwenden. Denn zu diesem Zeitpunkt drohten Millionen von Impfdosen zu verfallen. Allein in unserem Land wurden seit dem Jahr 2020 etwa 26,6 Millionen Impfdosen vernichtet, heißt es aus dem Sozialministerium. Damit wurden auch mehr als 500 Millionen Euro vernichtet.
Der Wirkstoff, mit dem Widlak geimpft wurde, erhielt ein neues Ablaufdatum und galt dadurch bis Februar 2022 als haltbar. Allerdings müssen medizinische Produkte zwischen minus 60 und minus 90 Grad gelagert werden. Bei einem Transport müssen zwischen minus 15 und minus 25 Grad eingehalten werden.
Das Serum wurde mit einer Transportmaschine des Typs „Hercules“ in das Camp „Film City“ in der kosovarischen Hauptstadt Pristina gebracht. „Ich bezweifle, dass die erforderlichen Temperaturen eingehalten wurden. Soweit ich mich erinnern kann, stand der Impfstoff einige Zeit in einer Styroporbox vor meinem Büro“, sagt der Niederösterreicher.
Laut Verteidigungsministerium wurde alles ordnungsgemäß durchgeführt. „Das Militärpharmaziewesen bestätigt, dass die vorgeschriebenen Kühlketten lückenlos aufgezeichnet und eingehalten wurden“, sagt Oberst Michael Bauer, Sprecher des Ministeriums. Die Corona-Impfung war damals für die Soldaten im Auslandseinsatz verpflichtend. Wer sich nicht impfen ließ, wurde vorzeitig repatriiert. Das bedeutet, dass der Soldat seinen Einsatz vorzeitig beenden muss.
„Eine vorgesehene Impfung ist Teil der medizinischen Eignung. Im gegenständlichen Fall wurden die Kontingentsangehörigen vom Kontingentsarzt über alle Vorgänge aufgeklärt. Geimpft wurden nur Freiwillige.
Gemäß Auskunft der Militärmedizin wurde im fraglichen Zeitraum niemand aus medizinischen Gründen repatriiert“, sagt Oberst Bauer. Ganz so freiwillig war die Impfung freilich nicht. Denn die Soldaten mussten den Angaben von Vizeleutnant Widlak zufolge auch eine Einverständniserklärung unterzeichnen.
„Diese wurde uns in der medizinischen Versorgungseinrichtung vorgelegt.“ Darin stand, dass die Soldaten alle bekannten und unbekannten Risiken sowie unerwünschte Reaktionen akzeptieren, ja sogar, dass die Impfung den Tod mit sich bringen kann.
„Wir mussten auch bestätigen, dass wir auf jegliche Haftung für gegenwärtige oder zukünftige Schäden gegenüber KFOR, NATO, dem impfenden Arzt oder dem impfenden Personal verzichten. Dieser Verzicht war auch im Falle meines Todes nach der Impfung gegenüber meinen nächsten Angehörigen wirksam“, erzählt Widlak, der dieses Dokument fotografiert hat. Dabei handelt es sich offenbar um kein Dokument aus dem Ministerium, denn von dort heißt es, dass „ausschließlich offizielle Fragebögen verwendet wurden“. Das Schriftstück enthält aber das amtliche Siegel der stationierten Truppen.
Die Soldaten waren freilich nicht die einzigen, die sich während der Pandemie mit einem noch nicht ausgereiften Serum impfen lassen mussten, um nicht ihre Arbeit zu verlieren. In Spitälern und Landesbehörden wurde von neu eintretenden Mitarbeitern ein Impf-Nachweis verlangt.
Wer einen Impf-Schaden davongetragen hat und ihn nun vor Gericht einklagen möchte, kann einen Antrag nach dem Impfschaden-Gesetz stellen. Zu klagen ist die Republik, weil sich die Hersteller wie Pfizer oder Moderna aus der Haftung gestohlen haben. „Nach dem Prinzip der Risikoteilung haben sich die EU-Länder auf eine eingeschränkte Herstellerhaftung für Nebenwirkungen geeinigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Teil des finanziellen Risikos übernommen, das üblicherweise die Impfstoff-Hersteller tragen“, hält der Europäische Rechnungshof in einer Aussendung fest.
In unserem Land haben bisher 2.655 Personen einen Antrag nach dem Impfschaden-Gesetz gestellt. Nur 735 wurden vollständig anerkannt.
„Die Corona-Impfung ist nicht mehr Teil des Impfplanes beim Bundesheer, die Grippe-Impfung schon“, sagt Widlak. „Im November vergangenen Jahres mussten sich alle im Kosovo stationierten Soldaten gegen Grippe impfen lassen. Und sie sollten topfit sein. Doch ich weiß, dass sich Soldaten im Kosovo befinden, die keine gültige
medizinische Untersuchung vorweisen können“, berichtet der Miliz-Soldat, der mittlerweile ausgeschieden ist.
Dabei gäbe es viele Fragen aufzuarbeiten. Etwa die ausgeschütteten Milliarden Euro an Corona-Hilfe oder die Lieferverträge der EU mit den Impfstoff-Herstellern, die bis heute nicht komplett offengelegt wurden. Der damalige Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erklärte im Juli 2021, dass, nur wer geimpft sei, auch geschützt sei. Eine Lüge, denn die Impfung konnte weder die Krankheit noch die Ansteckung verhindern, lediglich den Verlauf mildern.
Mit einigen ähnlichen Ungereimtheiten sieht sich auch der ehemalige Milizsoldat, Vizeleutnant Roman Widlak, 46, konfrontiert. Er war im Jahr 2021 mit dem 45. Kontingent im Kosovo stationiert. „Ich gehörte zu jenen Soldaten, die am 18. Dezember die zweite Corona-Impfung erhielten. Der Comirnaty-Impfstoff von Biontech-Pfizer war allerdings im November abgelaufen. Ich wollte mich deshalb nicht impfen lassen. Doch es hieß, wer sich nicht impfen lässt, muss heimfahren. Im Gegensatz dazu musste ich jeden Schokoriegel, der abgelaufen war, sofort wegwerfen“, sagt der Niederösterreicher, der auch für den Ö-Hof, die Bar der heimischen Soldaten im Kosovo, zuständig war.
Der von Widlak angesprochene, abgelaufene Impfstoff war einer jener Seren, deren Haltbarkeit nachträglich verlängert wurde. Normalerweise müssen in unserem Land abgelaufene Impfstoffe entsorgt werden. „Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums darf der Impfstoff nicht mehr verwendet werden, auch wenn er äußerlich noch einwandfrei aussieht. Die Wirksamkeit kann beeinträchtigt sein und die Sicherheit ist nicht mehr garantiert. Das gilt für alle Impfstoffe“, sagt Mag. Alexander Herzog, der Generalsekretär der Pharmig, dem Verband der pharmazeutischen Industrie.
Die Europäische Kommission hat allerdings die Haltbarkeit einfach um drei Monate für alle Durchstechflaschen verlängert. Es war sogar möglich, die Verlängerung um drei Monate rückwirkend anzuwenden. Denn zu diesem Zeitpunkt drohten Millionen von Impfdosen zu verfallen. Allein in unserem Land wurden seit dem Jahr 2020 etwa 26,6 Millionen Impfdosen vernichtet, heißt es aus dem Sozialministerium. Damit wurden auch mehr als 500 Millionen Euro vernichtet.
Der Wirkstoff, mit dem Widlak geimpft wurde, erhielt ein neues Ablaufdatum und galt dadurch bis Februar 2022 als haltbar. Allerdings müssen medizinische Produkte zwischen minus 60 und minus 90 Grad gelagert werden. Bei einem Transport müssen zwischen minus 15 und minus 25 Grad eingehalten werden.
Das Serum wurde mit einer Transportmaschine des Typs „Hercules“ in das Camp „Film City“ in der kosovarischen Hauptstadt Pristina gebracht. „Ich bezweifle, dass die erforderlichen Temperaturen eingehalten wurden. Soweit ich mich erinnern kann, stand der Impfstoff einige Zeit in einer Styroporbox vor meinem Büro“, sagt der Niederösterreicher.
Laut Verteidigungsministerium wurde alles ordnungsgemäß durchgeführt. „Das Militärpharmaziewesen bestätigt, dass die vorgeschriebenen Kühlketten lückenlos aufgezeichnet und eingehalten wurden“, sagt Oberst Michael Bauer, Sprecher des Ministeriums. Die Corona-Impfung war damals für die Soldaten im Auslandseinsatz verpflichtend. Wer sich nicht impfen ließ, wurde vorzeitig repatriiert. Das bedeutet, dass der Soldat seinen Einsatz vorzeitig beenden muss.
„Eine vorgesehene Impfung ist Teil der medizinischen Eignung. Im gegenständlichen Fall wurden die Kontingentsangehörigen vom Kontingentsarzt über alle Vorgänge aufgeklärt. Geimpft wurden nur Freiwillige.
Gemäß Auskunft der Militärmedizin wurde im fraglichen Zeitraum niemand aus medizinischen Gründen repatriiert“, sagt Oberst Bauer. Ganz so freiwillig war die Impfung freilich nicht. Denn die Soldaten mussten den Angaben von Vizeleutnant Widlak zufolge auch eine Einverständniserklärung unterzeichnen.
„Diese wurde uns in der medizinischen Versorgungseinrichtung vorgelegt.“ Darin stand, dass die Soldaten alle bekannten und unbekannten Risiken sowie unerwünschte Reaktionen akzeptieren, ja sogar, dass die Impfung den Tod mit sich bringen kann.
„Wir mussten auch bestätigen, dass wir auf jegliche Haftung für gegenwärtige oder zukünftige Schäden gegenüber KFOR, NATO, dem impfenden Arzt oder dem impfenden Personal verzichten. Dieser Verzicht war auch im Falle meines Todes nach der Impfung gegenüber meinen nächsten Angehörigen wirksam“, erzählt Widlak, der dieses Dokument fotografiert hat. Dabei handelt es sich offenbar um kein Dokument aus dem Ministerium, denn von dort heißt es, dass „ausschließlich offizielle Fragebögen verwendet wurden“. Das Schriftstück enthält aber das amtliche Siegel der stationierten Truppen.
Die Soldaten waren freilich nicht die einzigen, die sich während der Pandemie mit einem noch nicht ausgereiften Serum impfen lassen mussten, um nicht ihre Arbeit zu verlieren. In Spitälern und Landesbehörden wurde von neu eintretenden Mitarbeitern ein Impf-Nachweis verlangt.
Wer einen Impf-Schaden davongetragen hat und ihn nun vor Gericht einklagen möchte, kann einen Antrag nach dem Impfschaden-Gesetz stellen. Zu klagen ist die Republik, weil sich die Hersteller wie Pfizer oder Moderna aus der Haftung gestohlen haben. „Nach dem Prinzip der Risikoteilung haben sich die EU-Länder auf eine eingeschränkte Herstellerhaftung für Nebenwirkungen geeinigt. Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Teil des finanziellen Risikos übernommen, das üblicherweise die Impfstoff-Hersteller tragen“, hält der Europäische Rechnungshof in einer Aussendung fest.
In unserem Land haben bisher 2.655 Personen einen Antrag nach dem Impfschaden-Gesetz gestellt. Nur 735 wurden vollständig anerkannt.
„Die Corona-Impfung ist nicht mehr Teil des Impfplanes beim Bundesheer, die Grippe-Impfung schon“, sagt Widlak. „Im November vergangenen Jahres mussten sich alle im Kosovo stationierten Soldaten gegen Grippe impfen lassen. Und sie sollten topfit sein. Doch ich weiß, dass sich Soldaten im Kosovo befinden, die keine gültige
medizinische Untersuchung vorweisen können“, berichtet der Miliz-Soldat, der mittlerweile ausgeschieden ist.
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