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Ausgabe Nr. 01/2026 vom 30.12.2025, Fotos: AdobeStock, Birgit Pichler
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Marlene Mussner, Sprachwissenschaftlerin
Ötzi und Flamingo sind tabu
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Vornamen tragen die Handschrift ihrer Generation. Heute wollen Eltern oft einzigartige Namen für die Neugeborenen. Dem sind aber gesetzliche Grenzen gesetzt.
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Das Neujahrsbaby 2025 kam aus der Steiermark. Die kleine Luisa erblickte fünf Minuten nach Mitternacht die Welt. Mehr als 70 Jahre davor war es eine „Christl“, die 1954 als erstes Kind ihres Jahrganges Schlagzeilen machte.

Vornamen tragen die Handschrift ihrer Generation. Wer in den 80er Jahren in die Schule ging, dessen Klassenkameraden hießen oft Sandra oder Thomas. Heute tummeln sich in der Sandkiste Elias und Emilia.

Drei bis vier Generationen dauert es laut Soziologen, bis ein Name wieder modern wird. Dann verbinden wir damit nicht mehr ältere Jahrgänge. Deshalb sind klassische, einst als hoffnungslos altmodisch geltende Namen wie Anton (Platz 17 der häufigsten neu vergebenen Vornamen 2024) oder Johanna (Platz 14) wieder im Kommen.

Seit 1984 erhebt die Statistik Austria die jeweils ersten Vornamen. Die meisten Eltern machen sich die Namens-Suche nicht leicht. Der neue Erdenbürger soll einen wohlklingenden und passenden Vornamen bekommen. In manchen Familien wird eher auf traditionelle oder „vererbte“ gesetzt, andere wählen ausgefallene.

Aber der Phantasie der Eltern sind Grenzen gesetzt. Der Paragraph 13 des Personenstandsgesetzes regelt, dass Vornamen, die „dem Wohl des Kindes abträglich sind“, nicht in die Geburtsurkunde eingetragen werden dürfen. Außerdem müssen sie „gebräuchlich“ sein. Sind sich die Beamten bei Letzterem unsicher, kommt die „Namen- und Sprachberatung“ des Institutes für Sprachwissenschaft der Universität Innsbruck ins Spiel.

Sie hat seit dem Beratungs-Beginn im Jahr 1999 Auskunft in mehr als 4.100 „Vornamens-Fällen“ gegeben. Konnten bis 2021 auch noch Privatpersonen eine Namens-Information bekommen, ist das jetzt nur noch für Behörden möglich. Für sie ist das Angebot kostenlos.

Geprüft wird, „ob der Vorname in einer Kultur oder Sprache der Welt geläufig ist“, erklärt Dr. Marlene Mussner vom Innsbrucker Institut. „Die meisten Ablehnungen erfolgen, weil ich keinen Nachweis finden kann, dass eine gewünschte Form als Vorname im Umlauf ist, zum Beispiel Geiserich.“ Der war König der Vandalen, einem germanischen Volk, von 428 bis 477. „Geiserich konnte aber nicht als gegenwärtig geläufiger

Rufname bestätigt werden.“ Andere Vornamen, die nach den Informationen der Sprachberatung abgelehnt wurden, waren Gü, Flamingo, Morgenstern, Kikilotte, Ötzi oder Sauvage (französisch für wild, ungezähmt).

„Auch neue ‚Bindestrichnamen‘, zum Beispiel Raphael-Milius, werden abgelehnt, wenn sie nicht als geläufig nachgewiesen werden können“, sagt Marlene Mussner. „Ablehnungen allein aufgrund von befürchtetem Kindesschaden sind selten. Ich habe mich einmal gegen Suina ausgesprochen.“ Das Wort wird im Italienischen mit

dem Schwein verbunden. Grundsätzlich gibt es heute „viel mehr Akzeptanz für ungewöhnliche Namen“, weiß die Sprachwissenschaftlerin Mussner. „Der Grund dafür ist die Globalisierung.“ Was bei uns seltsam klingt, ist in anderen Kulturen oder Sprachen normal. „Sowohl die Standesämter als auch ich akzeptieren gewünschte Formen als geläufige Vornamen, wenn diese zumindest ein paar Mal nachgewiesen werden können. Zu Beginn unserer Tätigkeit musste ein Name in Namenbüchern oder Datenbanken aufscheinen, um bestätigt zu werden.“

Das wird heute nicht mehr so streng gehandhabt. „In einer globalisierten Welt ist es im Sinne aller, wenn man eine ,weiche‘ Linie fährt. Kindesschaden soll begrenzt werden, gleichzeitig gibt es in vielen Ländern gar keine Beschränkung in Bezug auf die Vornamensvergabe, sodass dort potentiell alle Namen möglich sind. Wenn also ein Name zum Beispiel in Deutschland bereits ein paar Mal vergeben wurde, reicht das, um ihn als geläufig einzustufen.“

In Deutschland ist der gesetzliche Spielraum, was die Vornamens-Gebung betrifft, deutlich breiter. Dort wurden zum Beispiel schon Fanta oder Emily-Extra für Mädchen sowie Pumuckl für Buben als „eintragungsfähig“ eingestuft. Auch Nemo wurde mehrfach für Neugeborene beantragt. Den Namen trägt auch der Clownfisch im Zeichentrick-Film „Findet Nemo“. Auf Lateinisch heißt Nemo „niemand“.

Insgesamt stellt Marlene Mussner fest: „Der Trend geht in Richtung Einzigartigkeit. Man möchte sein Kind auf eine einzigartige Weise benennen und greift dabei manchmal auf vom Standard abweichende Namen zurück oder hebt auch einen häufigen Namen durch ungewöhnliche Zeichen von der Masse ab – zum Beispiel durch eine Akzentsetzung, die unüblich oder ‚inkorrekt‘ ist, wie pseudofranzösisch Hérbert, mit Akzent auf é.“
Seit der Mensch spricht, verwendet er Namen, vermuten Forscher. Der erste namentlich bekannte Mensch der Geschichte war „Kushim“, ein Buchhalter, dessen Name auf einer 5.000 Jahre alten Tontafel aufscheint, die die Lieferung von Gerste bescheinigt. Während die Römer schon eine Art Vor- und Zunamen hatten, dominierte bei den Germanen lange das System der Einnamigkeit. Sie vergaben vor allem zweigliedrige Rufnamen – wie Adalbert, zusammengesetzt aus den althochdeutschen Wörtern „adal“ (edel, vornehm) und „beraht“ (glänzend).

Im Mittelalter setzten sich nicht nur christliche Vornamen vermehrt durch, sondern auch das System von Vor- und Familiennamen, allerdings ohne fixe Schreibung. Das änderte sich erst mit einem Dekret von Kaiserin Maria Theresia im Jahr 1770, wonach die Untertanen ihren Familiennamen „beyzubehalten“ hätten.

Die Zuwanderung der vergangenen Jahre hat auch ihre Auswirkungen auf die Vornamens-Statistik. Werden die verschiedenen Vornamen „phonetisiert“, also nach der Aussprache zusammengefasst, stand beispielsweise in Wien „Mohammad“ im Jahr 2022 auf Platz sechs der häufigsten Buben-Namen für Neugeborene.

Wer, aus welchem Grund auch immer, mit seinem Namen unzufrieden ist, kann ihn recht unkompliziert ändern. Das gilt für Familiennamen ebenso wie für Vornamen. Bei einer reinen Wunschänderung fallen rund 750 Euro an Bewilligungsgebühr an. Zuständig sind die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.

Gibt es einen triftigen Grund, wie etwa, dass der bisherige Name „lächerlich wirkt, schwer auszusprechen oder zu schreiben ist“ beziehungsweise „unzumutbare Nachteile“ bringt, sind die Gebühren mit rund 30 Euro deutlich billiger.
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