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Ausgabe Nr. 47/2025 vom 19.11.2025, Fotos: AdobeStock, Bubu Dujmic, Denise Stinglmayr
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Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec.
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PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer.
Weniger Steuern
für die Fleißigen
in der Pension
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25 Prozent Einkommens-Pauschal-Steuer für Senioren ab Jänner 2026. Arbeiten im Alter soll sich lohnen, heißt es im Regierungsprogramm. Demnach sollen Einkommen nach Eintritt in die Alterspension nun pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.
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Je mehr wir leisten und verdienen, desto mehr an Einkommenssteuer wird uns weggenommen.

In Fällen des besonderen Fleißes von Pensionisten wird für deren Steuerberechnung ihr Zuverdienst (das Gehalt) und die Pension zusammengezählt. Davon wird die Sozialversicherung abgezogen und anhand des Restes die Einkommensteuer voll abkassiert.

„Beträgt ein Jahreseinkommen insgesamt nicht mehr als € 14.517,–, (€ 1.210 pro Monat) ist mit keiner Steuernachzahlung zu rechnen. Wird diese Summe überschritten, kommt es in der Regel zu einer Steuernachforderung, deren Höhe vom gesamten Jahreseinkommen und der bereits entrichteten Lohnsteuer abhängt“, heißt es dazu vom Pensionistenverband Österreich (PVÖ).

Ab Jänner 2026 soll sich das ändern. Wer ab dem Regelpensionsalter (bei Frauen aktuell 61 Jahre, bei Männern 65) weiter arbeitet, soll von einer Steuer- und Abgabensenkung profitieren. Der Zuverdienst soll dann fix mit 25 Prozent besteuert werden, bestätigt die Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec, die eine „Flat-Tax“ (so lautet der Fachbegriff für die Einheitssteuer) schon länger fordert.

Pensionisten müssen sich dann nicht mehr mit dem Jahresausgleich herumschlagen, sondern wissen von Anfang an, was sie tatsächlich verdienen. Das schaffe Motivation und Sicherheit, betont Korosec.

Wer beispielsweise € 1.000,– im Monat zur Pension dazuverdient, dem bleiben netto € 750,–, unabhängig davon, wie hoch die Pension ist.

„Viele brauchen einen Zuverdienst, um sich ihren Lebensstandard halbwegs zu erhalten. Für andere ist der Grund, nach dem Antritt der regulären Alterspension etwas Sinnvolles zu machen oder sich zu verwirklichen – ohne Zwang und Druck“, weiß Korosec.

Immerhin etwa 35.000 von rund 100.000 Neupensionisten jährlich möchten ein paar Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Tendenz steigend, sagt die Seniorenbund-Chefin. Auf das Pensionskonto habe eine pauschale Einkommenssteuer keinen Einfluss, weil diese Steuer unabhängig vom Pensionskonto verrechnet wird, erklärt Korosec.

Der dazuverdienende Pensionist kann dadurch auch nicht in eine höhere Steuerklasse rutschen. Da in Pension keine weiteren Beiträge zur Pensionsversicherung entrichtet werden, erhöht sich die laufende Pension durch den Zuverdienst nicht. Die geplante Pauschalbesteuerung bedeutet für die Befürworter einen großen Schritt hin zu einem einfacheren System für Arbeiten im Alter. Doch nicht alle können sich mit einer 25-Prozent-Pauschalbesteuerung anfreunden. Die Arbeiterkammer (AK) etwa kritisiert, dass mit einer Steuerbegünstigung für dazuverdienende Pensionisten ein falscher Anreiz zur möglichst raschen Pensionierung einhergeht, weshalb bisherige Bemühungen zur Attraktivierung eines späteren Pensionsantrittes konterkariert würden.

Dem hält Korosec entgegen, dass „einen Anspruch auf die 25 Prozent Einkommenssteuerpauschale nur jemand haben soll und wird, der das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht hat“. Derzeit kann der Pensionsantritt um drei Jahre aufgeschoben werden.

„Wer über das Anspruchsalter hinaus arbeitet, „erhält für jedes ,aufgeschobene‘ Jahr 5,1 Prozent (das sind 0,425 Prozent pro Monat) zusätzlich zur Pension. Außerdem bewirkt die weitere Einzahlung eine Erhöhung der Pension. Unterm Strich führt das zu einer Pensionserhöhung von etwa zehn Prozent pro Jahr“, rechnet der PVÖ vor. Neben der Erwerbsarbeit wird aber keine Pension ausgezahlt. Rund 23.000 Menschen in unserem Land entscheiden sich pro Jahr dafür, über das Regelpensionsalter hinaus zu arbeiten.

Am pauschalen Einkommenssteuermodell sieht auch der SPÖ-nahe Pensionistenverband einige Kritikpunkte. So würden davon „primär gut situierte Pensionisten und Pensionistinnen mit hohem Zusatzeinkommen profitieren, während Geringverdienende davon kaum Vorteile haben. Das begünstigt vor allem privilegierte Gruppen und verschärft soziale Ungleichheiten.“

„Damit ältere Arbeitnehmer auch nach dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters freiwillig in der Pension weiterarbeiten können und wollen, braucht es altersgerechte, gesunde Arbeitsplätze und flexible Arbeitsmodelle, leichtere Umstiegsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe sowie steuerliche Anreize, von denen nicht nur Gut-Verdiener profitieren“, meint Birgit
Gerstorfer, die Präsidentin des PVÖ.

Die Reform wirke außerdem dem Prinzip der Leistungsfähigkeit entgegen, so der Pensionistenverband.

„Die Steuerlast hängt nicht mehr vom tatsächlichen Einkommen ab, sondern nur vom Alter, wodurch eine sachlich unbegründete Ungleichbehandlung entsteht.“ Außerdem werde das Prinzip der Versicherung unterwandert, weil für den Zuverdienst keine Pensionsbeiträge mehr anfallen, wodurch kein Leistungsaufbau in der Alterssicherung erfolgt.

„Sonderregelungen wie die pauschale Einkommenssteuer machen das Steuersystem komplizierter und erzeugen zusätzliche Bürokratie bei Antragstellung, Kontrolle und Verwaltung. Die Maßnahme verursacht dazu erhebliche Staatskosten“, kritisiert der Pensionistenverband, denn „für das Jahr 2026 sind direkte Kosten von mindestens 300 Millionen Euro prognostiziert, ab 2027 sogar bis zu 470 Millionen Euro jährlich.“

Diese Mittel fehlen für gezielte Arbeitsmarkt- und Sozialmaßnahmen. Was dem Pensionistenverband besonders sauer aufstößt, ist die Situation der Ausgleichszulagenbezieher.

Während jemand, der sich in der regulären Alterspension befindet, uneingeschränkt dazuverdienen darf, sind „Mindestpensionisten“ von jeglicher Zuverdienstmöglichkeit ausgeschlossen.

„Im Gegensatz zu anderen Pensionsbeziehern führt jeder verdiente Euro zur Kürzung der Ausgleichszulage. Eine Verbesserung ihrer finanziellen Situation ist nicht möglich. Der Pensionistenverband fordert daher, dass die Ausgleichszulagenbezieher ihre geringe Pension mit einem Zuverdienst bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze aufbessern können, ohne dass die Ausgleichszulage vermindert oder gestrichen wird.“

Derzeit gilt es noch, die Details auszuverhandeln, etwa den Zuverdienst betraglich zu deckeln – diskutiert wird, die Grenze bei rund € 3.000,– einzuziehen. Oder ob auch selbstständig arbeitende Pensionisten in den Genuss der Pauschalsteuer kommen sollen. Da ist die SPÖ dagegen.

„Die Sozialpartner verhandeln zur Zeit und ich gehe davon aus, dass die 25 Prozent Pauschale mit 1. Jänner 2026 kommt“, gibt sich die Seniorenbund-Präsidentin optimistisch.

Ihr sei wichtig, „dass die Einkommenssteuer für diejenigen, die in der Pension freiwillig etwas dazuverdienen möchten oder müssen, fair, und unkompliziert ist und ihnen mehr Netto vom Brutto bleibt.“ rz
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