Kein Berufsverbot
fürs Quälen von Kleinkindern
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Zwei Betreuerinnen einer Kindertagesstätte in Maria Saal (K) mussten sich vor Gericht verantworten. Sie sollen die ihnen anvertrauten Kleinkinder systematisch gequält haben. Nun wurde am Landesgericht Klagenfurt ein Urteil gefällt.
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Zwei Jahre lang hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen zwei Betreuerinnen im Alter von 53 und 48 Jahren ermittelt. Es ging um massive Missstände in der Hilfswerk-Kindertagesstätte in Maria Saal (Kärnten). Den Frauen wurde zur Last gelegt, ein- bis dreijährige Kinder systematisch gequält und gedemütigt zu haben.
Kleinkinder sollen zur Strafe allein in den Turnsaal gesperrt, gewaltsam zum Essen gezwungen und beim Toilettengang allein gelassen worden sein. Ein elf Monate alter Bub sei weinend im Turnsaal zurückgelassen worden, andere Kinder seien körperlich bedrängt und beschimpft worden. Selbst das Einnässen kommentierten die Betreuerinnen laut Zeugenaussagen mit Worten wie „ekelhaft“ oder „schiach“. Eltern und Kolleginnen sprachen im Verfahren von einem entwürdigenden, sich wiederholenden Verhalten. Die WOCHE hat über den Fall berichtet.
Am Landesgericht Klagenfurt (K) wurde nun das Urteil über die beiden Frauen gesprochen. Für das Einsperren eines Kindes sowie die Zwangssituationen beim Essen erhielten beide eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die damalige Leiterin wurde zusätzlich zu einer Geldstrafe in Höhe von € 4.000,–, ihre Stellvertreterin zu € 1.200,– verurteilt. Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Sie erklärten, keine Kinder allein gelassen oder zum Essen gezwungen zu haben. „Erziehungsfragen wurden mit den Eltern abgestimmt.“ Die Anschuldigungen seien Teil einer Kampagne gegen ihren Führungsstil, so die Hauptangeklagte.
Ausschlaggebend für die rechtliche Bewertung war das Gutachten der Grazer Kinderpsychologin Ulla Redtenbacher-Müller. In ihrer Einschätzung machte sie deutlich, „dass jede Maßnahme, die durch Druck oder Zwang eine Beeinträchtigung bewirken kann, ein klarer Eingriff in das seelische Wohlbefinden und daher absolut unvertretbar ist.“
Einmalige Vorfälle könnten ihrer Ansicht nach Kinder zwar in der Regel verarbeiten, wiederholtes Schimpfen, Androhungen oder das Zuhalten der Nase beim Essen seien aber besonders schädlich und könnten nachhaltige psychische Folgen hinterlassen.
Auch die Richterin Sabine Götz fand in ihrer Urteilsbegründung deutliche Worte. „Kindererziehung ist mit Willenslenkung verbunden, aber ein elf Monate altes Kind in einen Saal zu sperren, geht eindeutig zu weit.“ Weniger schwerwiegend seien andere Vorwürfe gewesen, etwa das Klopfen auf die Finger oder das feste Zubinden der Haare. „Gefällt mir alles nicht – ist aber noch kein Quälen“, meinte Götz, die kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat.
Dafür wäre ein hohes Maß an Wiederholungsgefahr notwendig. Die reine Möglichkeit, dass die Frauen in ihrer beruflichen Rolle erneut übergriffig handeln könnten, reiche für ein Berufsverbot nicht aus, argumentierte die Richterin. Da beide bislang strafrechtlich unbescholten seien, sah das Gericht die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Verteidiger Christoph Reitmann legte Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. em
Kleinkinder sollen zur Strafe allein in den Turnsaal gesperrt, gewaltsam zum Essen gezwungen und beim Toilettengang allein gelassen worden sein. Ein elf Monate alter Bub sei weinend im Turnsaal zurückgelassen worden, andere Kinder seien körperlich bedrängt und beschimpft worden. Selbst das Einnässen kommentierten die Betreuerinnen laut Zeugenaussagen mit Worten wie „ekelhaft“ oder „schiach“. Eltern und Kolleginnen sprachen im Verfahren von einem entwürdigenden, sich wiederholenden Verhalten. Die WOCHE hat über den Fall berichtet.
Am Landesgericht Klagenfurt (K) wurde nun das Urteil über die beiden Frauen gesprochen. Für das Einsperren eines Kindes sowie die Zwangssituationen beim Essen erhielten beide eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die damalige Leiterin wurde zusätzlich zu einer Geldstrafe in Höhe von € 4.000,–, ihre Stellvertreterin zu € 1.200,– verurteilt. Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Sie erklärten, keine Kinder allein gelassen oder zum Essen gezwungen zu haben. „Erziehungsfragen wurden mit den Eltern abgestimmt.“ Die Anschuldigungen seien Teil einer Kampagne gegen ihren Führungsstil, so die Hauptangeklagte.
Ausschlaggebend für die rechtliche Bewertung war das Gutachten der Grazer Kinderpsychologin Ulla Redtenbacher-Müller. In ihrer Einschätzung machte sie deutlich, „dass jede Maßnahme, die durch Druck oder Zwang eine Beeinträchtigung bewirken kann, ein klarer Eingriff in das seelische Wohlbefinden und daher absolut unvertretbar ist.“
Einmalige Vorfälle könnten ihrer Ansicht nach Kinder zwar in der Regel verarbeiten, wiederholtes Schimpfen, Androhungen oder das Zuhalten der Nase beim Essen seien aber besonders schädlich und könnten nachhaltige psychische Folgen hinterlassen.
Auch die Richterin Sabine Götz fand in ihrer Urteilsbegründung deutliche Worte. „Kindererziehung ist mit Willenslenkung verbunden, aber ein elf Monate altes Kind in einen Saal zu sperren, geht eindeutig zu weit.“ Weniger schwerwiegend seien andere Vorwürfe gewesen, etwa das Klopfen auf die Finger oder das feste Zubinden der Haare. „Gefällt mir alles nicht – ist aber noch kein Quälen“, meinte Götz, die kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat.
Dafür wäre ein hohes Maß an Wiederholungsgefahr notwendig. Die reine Möglichkeit, dass die Frauen in ihrer beruflichen Rolle erneut übergriffig handeln könnten, reiche für ein Berufsverbot nicht aus, argumentierte die Richterin. Da beide bislang strafrechtlich unbescholten seien, sah das Gericht die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Verteidiger Christoph Reitmann legte Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. em
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