Politiker im Visier der Justiz
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Mit vier Jahren Haft für Ex-Minister Karl-Heinz Grasser ist der wohl größte Korruptionsprozess des Landes zu Ende gegangen. Immer wieder stehen Politiker im Fokus der Justiz.
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Es war der Brief einer Anhängerin, den Karl-Heinz Grasser Anfang 2011 in einer Fernseh-Sendung vorlas. „Sie sind für diese abscheuliche Neidgesellschaft zu jung als Finanzminister gewesen, zu intelligent, zu gut ausgebildet, aus zu gutem, wohlhabendem Haus, zu schön und was für alle der Punkt auf dem i ist, auch noch mit einer schönen und reichen Frau verheiratet“, zitierte Grasser.
Grasser muss eventuell nur ein Jahr tatsächlich „sitzen“
Zu diesem Zeitpunkt wurde schon gegen den Ex-Finanzminister ermittelt, der zwischen 2000 und 2007 zuerst für die FPÖ und dann ohne Parteibuch für die ÖVP in der Regierung saß. Im Jahr 2017 begann der Korruptionsprozess gegen Grasser, 56, und weitere Angeklagte. Im Kern ging es unter anderem um ein Immobiliengeschäft aus dem Jahr 2004. Rund 60.000 Bundeswohnungen gingen damals um 961 Millionen Euro an ein Investor-Konsortium. Das bot nur gut eine Million Euro mehr als der unterlegene Bieter. Grasser wurde vorgeworfen, entscheidende Informationen über den Kaufpreis preisgegeben zu haben. Die Provision in der Höhe von 9,6 Millionen Euro soll zu einem Teil auch an Grasser geflossen sein.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der vergangenen Woche das erstinstanzliche Urteil wegen Untreue und Geschenkannahme gegen Grasser im Wesentlichen
bestätigt.
Das Strafausmaß wurde aber wegen der „unverhältnismäßig langen“ Verfahrendauer auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Auch Schadenersatz-Zahlungen könnten auf den Ex-Finanzminister zukommen.
Dass Grasser die vollen vier Jahre absitzen muss, ist unwahrscheinlich. Spekuliert wird, dass im besten Fall für den Ex-Finanzminister er ein Jahr ins Gefängnis muss und für ein Jahr eine Fußfessel beantragen könnte. Karl-Heinz Grasser selbst beteuert nach wie vor seine Unschuld.
„Ich halte fest, dass dieses Urteil Unrecht ist und in meiner Überzeugung rechtlich unhaltbar ist“, erklärte der 56jährige nach der OGH-Urteilsverkündung. Er hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angekündigt.
Immer wieder geraten Politiker ins Visier der Justiz, nicht immer liegt der Skandal so weit in der Vergangenheit wie bei Karl-Heinz Grasser. So katapultierte sich der Vösendorfer ÖVP-Bürgermeister Hannes Koza erst vor Kurzem selbst aus dem Amt. Der 47jährige war im Jahr 2020 zum Bürgermeister der niederösterreichischen Gemeinde gewählt worden. Im Jänner 2024 wurden dem Politiker im Zusammenhang mit einer Anwaltsrechnung und deren Refundierung durch die Gemeinde Urkundenfälschung und Untreue vorgeworfen.
„Mir ist bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe, und ich entschuldige mich aufrichtig dafür“, meinte Koza daraufhin. Aber statt sofort zurückzutreten – wie damals von der Opposition gefordert –, kündigte Koza einfach vorgezogene Neuwahlen an. Die Staatsanwaltschaft stellte derweil die Ermittlungen wegen Untreue ein.
In Bezug auf den Vorwurf der Urkundenfälschung gab es eine Diversion (Verzicht auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens), in deren Rahmen Koza 2.000 Euro Geldbuße bezahlte.
Hingelegt und den Kopf auf den Boden geschlagen
Bei der Wahl holte sich Hannes Koza dann die absolute Mehrheit und wurde als Bürgermeister bestätigt. Eigentlich sollte danach wieder Ruhe einkehren in dem 8.000-Einwohner-Ort, doch der stand im Dezember 2024 erneut im Rampenlicht. Hannes Koza verbreitete in den sozialen Medien, dass er abends auf dem Heimweg im Vösendorfer Schlosspark überfallen worden sei.
Dazu postete er ein Foto, auf dem er mit Verletzungen im Gesicht zu sehen war. „Ich war gerade am Handy beschäftigt“, sagte er zum Überfall durch einen unbekannten Täter und erstattete Anzeige.
Die Polizei hatte Bedenken wegen der Richtigkeit des Vorfalles und tatsächlich stellte sich der Angriff als fingiert heraus. Am 20. Februar kündigte Koza auf Facebook seinen Rücktritt an und rechtfertigte sich damit, dass er versucht habe, sich „in eine Opferrolle“ zu bringen in der Hoffnung, „dass die persönlichen Angriffe damit endlich aufhören“.
Die Verletzungen habe er sich selbst zugefügt, indem er sich im Schlosspark hingelegt und seinen Kopf auf den Boden geschlagen habe, erklärte er später. Nun musste der gefallene Ex-Bürgermeister am Landesgericht Wiener Neustadt auf die Anklagebank. Das Urteil lautete auf neun Monate bedingte Haft.
Mit Karl Mahrer, 70, wird sich demnächst ein weiterer ÖVP-Politiker vor Gericht verantworten müssen. Es geht dabei um die Anklage in der Causa Wienwert. Die Immobilienentwicklungsgesellschaft wurde 2018 insolvent. Dabei sollen Anleger, die Anleihen des Unternehmens gezeichnet hatten, um mehr als 40 Millionen Euro geschädigt worden sein.
Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) werden ÖVP-Stadtrat Karl Mahrer und seiner Ehefrau „Beitrag zur Untreue des angeklagten Vorstandes“ vorgeworfen. So habe das von Mahrers Frau geführte PR-Beratungsunternehmen „Charisma“ über einen Zeitraum von sieben Monaten „insgesamt rund 84.000 Euro von der Immobiliengesellschaft Wienwert erhalten, ohne entsprechend werthaltige Gegenleistungen erbracht zu haben“.
Laut Anklage sollte unter anderem „ein allfälliges Nutzbarmachen der politischen Kontakte des Karl Mahrer“ abgedeckt werden.
Karl Mahrer, damals Landespolizei-Vizepräsident von Wien und später ÖVP-Nationalratsabgeordneter, stand zwar „in keinerlei rechtlicher Beziehung zum PR-Unternehmen Charisma, im Zusammenhang mit den Zahlungen von Wienwert trat er jedoch immer wieder für die PR-Agentur auf“, heißt es von der WKStA.
Die Wienwert-Anklage – auch mehrere Wienwert-Manager und der Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ) sind angeklagt – beeinflusse seinen Wahlkampf „auf keine Weise“, stellt Mahrer klar.
„Es ist natürlich ein starkes Stück, wenn man aus den Medien von seiner eigenen Anklage erfährt. Darüber hinaus ist es für mich kein Thema. Für mich ist klar, ich habe ein reines Gewissen und Vertrauen in die unabhängigen Gerichte“, rechtfertigt sich Mahrer.
Dass die Negativ-Schlagzeilen seine Chancen auf ein gutes Ergebnis bei der Wien-Wahl am 27. April schmälern, glaubt Mahrer jedenfalls nicht. „Ich bekomme aus der Bevölkerung viel Zuspruch, weil sie die politische Herangehensweise und ganz besonders das Timing – pünktlich zum Wahlkampf – durchschaut“, ist sich der ÖVP-Wien-Chef sicher.
Politische Skandale sind kein Alleinstellungsmerkmal der Schwarzen, wie der Fall des SPÖ-Politikers Georg Dornauer, 42, beweist. Der Tiroler war im November des Vorjahres über einen Jagdausflug mit dem insolventen Investor René Benko samt entsprechendem Foto gestürzt.
Dornauer trug dabei einen sogenannten „Beutebruch“ am Hut. Das ist üblicherweise das Kennzeichen eines erfolgreichen Schützen in einer Jagdgesellschaft.
„Das mag sein, aber es ist nicht mein Hut“, lautete sein Versuch einer Erklärung. Der Politiker beteuerte außerdem, gar nicht geschossen zu haben, immerhin gilt gegen ihn seit 2019 ein Waffenverbot.
Dornauer hatte damals sein Jagdgewehr im Parkhaus des Innsbrucker Flughafens bei offenem Fenster im Auto liegen lassen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Waffenverbot eingeläutet. Bei Redaktionsschluss war es noch im Laufen.
Mittlerweile hat sich Dornauer aus seinen Ämtern als Tiroler SPÖ-Chef und Vize-Landeshauptmann zurückgezogen. „Das entspricht dem politischen Anstand. Ob der Entzug dieser Funktionen verhältnismäßig war, darf ich mich als Dornauer aber schon fragen“, übte er Kritik. Auf sein Mandat im Tiroler Landtag beharrte er aber. Dafür bekommt er fast 8.000 Euro brutto im Monat. rz
Grasser muss eventuell nur ein Jahr tatsächlich „sitzen“
Zu diesem Zeitpunkt wurde schon gegen den Ex-Finanzminister ermittelt, der zwischen 2000 und 2007 zuerst für die FPÖ und dann ohne Parteibuch für die ÖVP in der Regierung saß. Im Jahr 2017 begann der Korruptionsprozess gegen Grasser, 56, und weitere Angeklagte. Im Kern ging es unter anderem um ein Immobiliengeschäft aus dem Jahr 2004. Rund 60.000 Bundeswohnungen gingen damals um 961 Millionen Euro an ein Investor-Konsortium. Das bot nur gut eine Million Euro mehr als der unterlegene Bieter. Grasser wurde vorgeworfen, entscheidende Informationen über den Kaufpreis preisgegeben zu haben. Die Provision in der Höhe von 9,6 Millionen Euro soll zu einem Teil auch an Grasser geflossen sein.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der vergangenen Woche das erstinstanzliche Urteil wegen Untreue und Geschenkannahme gegen Grasser im Wesentlichen
bestätigt.
Das Strafausmaß wurde aber wegen der „unverhältnismäßig langen“ Verfahrendauer auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Auch Schadenersatz-Zahlungen könnten auf den Ex-Finanzminister zukommen.
Dass Grasser die vollen vier Jahre absitzen muss, ist unwahrscheinlich. Spekuliert wird, dass im besten Fall für den Ex-Finanzminister er ein Jahr ins Gefängnis muss und für ein Jahr eine Fußfessel beantragen könnte. Karl-Heinz Grasser selbst beteuert nach wie vor seine Unschuld.
„Ich halte fest, dass dieses Urteil Unrecht ist und in meiner Überzeugung rechtlich unhaltbar ist“, erklärte der 56jährige nach der OGH-Urteilsverkündung. Er hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angekündigt.
Immer wieder geraten Politiker ins Visier der Justiz, nicht immer liegt der Skandal so weit in der Vergangenheit wie bei Karl-Heinz Grasser. So katapultierte sich der Vösendorfer ÖVP-Bürgermeister Hannes Koza erst vor Kurzem selbst aus dem Amt. Der 47jährige war im Jahr 2020 zum Bürgermeister der niederösterreichischen Gemeinde gewählt worden. Im Jänner 2024 wurden dem Politiker im Zusammenhang mit einer Anwaltsrechnung und deren Refundierung durch die Gemeinde Urkundenfälschung und Untreue vorgeworfen.
„Mir ist bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe, und ich entschuldige mich aufrichtig dafür“, meinte Koza daraufhin. Aber statt sofort zurückzutreten – wie damals von der Opposition gefordert –, kündigte Koza einfach vorgezogene Neuwahlen an. Die Staatsanwaltschaft stellte derweil die Ermittlungen wegen Untreue ein.
In Bezug auf den Vorwurf der Urkundenfälschung gab es eine Diversion (Verzicht auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens), in deren Rahmen Koza 2.000 Euro Geldbuße bezahlte.
Hingelegt und den Kopf auf den Boden geschlagen
Bei der Wahl holte sich Hannes Koza dann die absolute Mehrheit und wurde als Bürgermeister bestätigt. Eigentlich sollte danach wieder Ruhe einkehren in dem 8.000-Einwohner-Ort, doch der stand im Dezember 2024 erneut im Rampenlicht. Hannes Koza verbreitete in den sozialen Medien, dass er abends auf dem Heimweg im Vösendorfer Schlosspark überfallen worden sei.
Dazu postete er ein Foto, auf dem er mit Verletzungen im Gesicht zu sehen war. „Ich war gerade am Handy beschäftigt“, sagte er zum Überfall durch einen unbekannten Täter und erstattete Anzeige.
Die Polizei hatte Bedenken wegen der Richtigkeit des Vorfalles und tatsächlich stellte sich der Angriff als fingiert heraus. Am 20. Februar kündigte Koza auf Facebook seinen Rücktritt an und rechtfertigte sich damit, dass er versucht habe, sich „in eine Opferrolle“ zu bringen in der Hoffnung, „dass die persönlichen Angriffe damit endlich aufhören“.
Die Verletzungen habe er sich selbst zugefügt, indem er sich im Schlosspark hingelegt und seinen Kopf auf den Boden geschlagen habe, erklärte er später. Nun musste der gefallene Ex-Bürgermeister am Landesgericht Wiener Neustadt auf die Anklagebank. Das Urteil lautete auf neun Monate bedingte Haft.
Mit Karl Mahrer, 70, wird sich demnächst ein weiterer ÖVP-Politiker vor Gericht verantworten müssen. Es geht dabei um die Anklage in der Causa Wienwert. Die Immobilienentwicklungsgesellschaft wurde 2018 insolvent. Dabei sollen Anleger, die Anleihen des Unternehmens gezeichnet hatten, um mehr als 40 Millionen Euro geschädigt worden sein.
Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) werden ÖVP-Stadtrat Karl Mahrer und seiner Ehefrau „Beitrag zur Untreue des angeklagten Vorstandes“ vorgeworfen. So habe das von Mahrers Frau geführte PR-Beratungsunternehmen „Charisma“ über einen Zeitraum von sieben Monaten „insgesamt rund 84.000 Euro von der Immobiliengesellschaft Wienwert erhalten, ohne entsprechend werthaltige Gegenleistungen erbracht zu haben“.
Laut Anklage sollte unter anderem „ein allfälliges Nutzbarmachen der politischen Kontakte des Karl Mahrer“ abgedeckt werden.
Karl Mahrer, damals Landespolizei-Vizepräsident von Wien und später ÖVP-Nationalratsabgeordneter, stand zwar „in keinerlei rechtlicher Beziehung zum PR-Unternehmen Charisma, im Zusammenhang mit den Zahlungen von Wienwert trat er jedoch immer wieder für die PR-Agentur auf“, heißt es von der WKStA.
Die Wienwert-Anklage – auch mehrere Wienwert-Manager und der Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ) sind angeklagt – beeinflusse seinen Wahlkampf „auf keine Weise“, stellt Mahrer klar.
„Es ist natürlich ein starkes Stück, wenn man aus den Medien von seiner eigenen Anklage erfährt. Darüber hinaus ist es für mich kein Thema. Für mich ist klar, ich habe ein reines Gewissen und Vertrauen in die unabhängigen Gerichte“, rechtfertigt sich Mahrer.
Dass die Negativ-Schlagzeilen seine Chancen auf ein gutes Ergebnis bei der Wien-Wahl am 27. April schmälern, glaubt Mahrer jedenfalls nicht. „Ich bekomme aus der Bevölkerung viel Zuspruch, weil sie die politische Herangehensweise und ganz besonders das Timing – pünktlich zum Wahlkampf – durchschaut“, ist sich der ÖVP-Wien-Chef sicher.
Politische Skandale sind kein Alleinstellungsmerkmal der Schwarzen, wie der Fall des SPÖ-Politikers Georg Dornauer, 42, beweist. Der Tiroler war im November des Vorjahres über einen Jagdausflug mit dem insolventen Investor René Benko samt entsprechendem Foto gestürzt.
Dornauer trug dabei einen sogenannten „Beutebruch“ am Hut. Das ist üblicherweise das Kennzeichen eines erfolgreichen Schützen in einer Jagdgesellschaft.
„Das mag sein, aber es ist nicht mein Hut“, lautete sein Versuch einer Erklärung. Der Politiker beteuerte außerdem, gar nicht geschossen zu haben, immerhin gilt gegen ihn seit 2019 ein Waffenverbot.
Dornauer hatte damals sein Jagdgewehr im Parkhaus des Innsbrucker Flughafens bei offenem Fenster im Auto liegen lassen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Waffenverbot eingeläutet. Bei Redaktionsschluss war es noch im Laufen.
Mittlerweile hat sich Dornauer aus seinen Ämtern als Tiroler SPÖ-Chef und Vize-Landeshauptmann zurückgezogen. „Das entspricht dem politischen Anstand. Ob der Entzug dieser Funktionen verhältnismäßig war, darf ich mich als Dornauer aber schon fragen“, übte er Kritik. Auf sein Mandat im Tiroler Landtag beharrte er aber. Dafür bekommt er fast 8.000 Euro brutto im Monat. rz
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