Tierquälerei im Namen Gottes
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Aufnahmen von rituellen Massen-Schlachtungen brachten einen Fall ans Licht, der in der vergangenen Woche vor dem Landesgericht Korneuburg (NÖ) mit bedingten Haftstrafen für die Angeklagten endete. Tierschützer sind über das milde Urteil empört.
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Es waren tumultartige Szenen, die sich an jenen zwei Tagen im Juli 2021 in einem Schlachtbetrieb im niederösterreichischen Bruderndorf abspielten. Grund dafür war das „Kurbanfest“, das wichtigste Fest im Islam, zu dem traditionsgemäß Tiere rituell geschlachtet (geschächtet) werden. Dabei werden sie mit einem Schnitt quer durch die Kehle getötet.
Diese Schächtungen müssen in unserem Land mit der genauen Anzahl an Tieren der zuständigen Bezirksbehörde gemeldet werden. Anders als etwa in muslimischen Ländern, wo Schächtungen ohne Betäubung der Tiere vorgenommen werden, muss hierzulande das sogenannte „Post-Cut-Stunning“ (Betäuben unmittelbar nach dem Kehlschnitt) angewendet werden. Und genau das passierte in diesem Schlachtbetrieb damals nicht, wie Tierschützer anhand von ihnen zugespielten Videoaufnahmen beweisen können.
Versteckte Kameras zeigen die Skandal-Schächtungen
„Dadurch ist der Skandal überhaupt erst aufgeflogen“, sagt David Richter, Kampagnenleiter beim Verein gegen Tierfabriken (VGT). „An zwei Opfertagen (20. und 21. Juli 2021) waren versteckte Kameras in dem Schlachthof montiert.“ Und die Bilder, die sie zeigen – die betäubungslose Schächtung von beinahe 500 Schafen – sind nichts für schwache Nerven. „Wir sehen, wie an den Tieren ,rumgesäbelt‘ wurde.
Sogar Privatpersonen wurden hereingelassen, die dann selbst geschnitten haben und dabei von anderen mit Mobiltelefonen gefilmt wurden“, sagt Richter.
Die Aufnahmen belegen, dass nur zu Beginn des ersten Tages nach dem Schächtschnitt mittels Bolzenschuss-
apparat betäubt wurde. Im weiteren Verlauf sei aber laut Staatsanwältin bei etwa 370 Schafen und am nächsten Tag bei 109 Tieren überhaupt keine Betäubung mehr vorgenommen worden. David Richter verortet ein Versagen des Tierarztes, denn „normalerweise muss dieser bei jedem einzelnen Schnitt zur Kontrolle anwesend sein und nicht nur am Gelände“. Der Veterinär habe außerdem zugelassen, dass an den Tieren viel zu früh „manipuliert“ wurde, bekrittelt Thomas Putzgruber, Obmann des Vereines „RespekTiere“.
„Nach dem Schächtschnitt müssen die Schafe zumindest fünf Minuten zum Ausbluten liegen gelassen werden, damit sie sicher tot sind. In Bruderndorf wurde aber teilweise schon nach zwei, drei Minuten begonnen, die Tiere aufzuschneiden, das Fell abzuziehen und sie zu zerlegen“, sagt Putzgruber. Viel zu früh, wie die Videoaufnahmen belegen. „Manchen Schafen wurde, weil ihr Sterben zu lange dauerte und die Kunden nicht warten wollten, zusätzlich mit einer Axt der Schädel eingeschlagen“, ist Putzgruber erschüttert.
Den Verantwortlichen für die nicht ordnungsgemäß durchgeführten Schächtungen wurde deshalb in der vergangenen Woche vor dem Landesgericht Korneuburg (NÖ) der Prozess gemacht. Angeklagt waren sechs Männer, unter ihnen der amtliche Tierarzt, ein 63jähriger Rumäne, der Geschäftsführer des auf Schächtungen spezialisierten Betriebes sowie dessen Bruder.
Mildes Urteil für tatsachengeständige Ersttäter
Nach nicht einmal vier Stunden war die Verhandlung vorbei. Das Urteil des vorsitzenden Richters Helmut Neumar fiel – mit bedingten Haftstrafen zwischen drei und zehn Monaten – laut Tierschützern viel zu milde aus und sei in Wahrheit ein Freibrief für Tierquälerei. „Wir haben uns mehr erwartet“, sagt Putzgruber, der gemeinsam mit dem VGT vor Verhandlungsbeginn mit einer Demo auf das Kontrollversagen und Tierleid aufmerksam machte.
„Der Richter wollte den Prozess offensichtlich schnell hinter sich bringen.
Er dulde keine Unterbrechungen, dann könne die Verhandlung zu Mittag zu Ende sein, meinte er. Auch, weil es heiß sei“, erinnert sich Putzgruber.
Auf Nachfrage beim Landesgericht Korneuburg heißt es, im Gebäude habe es nie mehr als 22 oder 23 Grad. Eine hitzebedingte Auswirkung auf die Verhandlungsdauer hätte es nicht gegeben. Für das von den Tierschützern bekrittelte zu milde Urteil seien laut Gericht wesentliche Milderungsgründe verantwortlich gewesen.
„Meine Mandanten waren alle geständig, ausgenommen ein Mitarbeiter, der jedoch in seiner Einvernahme
letzlich zugestand, Tiere vor der Fünf-Minuten-Frist ,manipuliert‘ zu haben“, sagt Mag. Elisabeth Gerhards, die Anwältin des Schlachthofbetreibers und dessen Mitarbeitern. Es seien für die Männer damals außergewöhnliche Umstände gewesen, da unter anderem teilweise neue Kunden erschienen, „die nicht verstanden, dass die Gesetze für die Schächtungen auch für sie zu gelten haben“, erklärt Gerhards.
Auch Mag. Anna Mair (Kanzlei Wagner), die Verteidigerin des amtlichen Tierarztes, bestätigt, ihr Mandant sei „reumütig und geständig. Natürlich hätte er als Tierarzt eingreifen müssen, aber er war damals völlig überfordert von der Situation.“ Dies solle keine Entschuldigung sein, nur eine Erklärung dafür, was dort ablief, sagt Mair.
Die Tierschützer sprechen von Ausreden, denn „hier liegt schwerste Tierquälerei in knapp 500 dokumentierten Fällen vor“, sagt Putzgruber, der sich mit seinem Verein für ein komplettes Schächtverbot einsetzt. Unverständlich sei für ihn, dass die geladene Amtstierärztin, die richtungsweisende Hintergründe anführen wollte, nicht mehr gehört wurde. „Das war nicht notwendig“, heißt es vom Gericht. Die Männer seien vollumfänglich verurteilt worden. rz
Diese Schächtungen müssen in unserem Land mit der genauen Anzahl an Tieren der zuständigen Bezirksbehörde gemeldet werden. Anders als etwa in muslimischen Ländern, wo Schächtungen ohne Betäubung der Tiere vorgenommen werden, muss hierzulande das sogenannte „Post-Cut-Stunning“ (Betäuben unmittelbar nach dem Kehlschnitt) angewendet werden. Und genau das passierte in diesem Schlachtbetrieb damals nicht, wie Tierschützer anhand von ihnen zugespielten Videoaufnahmen beweisen können.
Versteckte Kameras zeigen die Skandal-Schächtungen
„Dadurch ist der Skandal überhaupt erst aufgeflogen“, sagt David Richter, Kampagnenleiter beim Verein gegen Tierfabriken (VGT). „An zwei Opfertagen (20. und 21. Juli 2021) waren versteckte Kameras in dem Schlachthof montiert.“ Und die Bilder, die sie zeigen – die betäubungslose Schächtung von beinahe 500 Schafen – sind nichts für schwache Nerven. „Wir sehen, wie an den Tieren ,rumgesäbelt‘ wurde.
Sogar Privatpersonen wurden hereingelassen, die dann selbst geschnitten haben und dabei von anderen mit Mobiltelefonen gefilmt wurden“, sagt Richter.
Die Aufnahmen belegen, dass nur zu Beginn des ersten Tages nach dem Schächtschnitt mittels Bolzenschuss-
apparat betäubt wurde. Im weiteren Verlauf sei aber laut Staatsanwältin bei etwa 370 Schafen und am nächsten Tag bei 109 Tieren überhaupt keine Betäubung mehr vorgenommen worden. David Richter verortet ein Versagen des Tierarztes, denn „normalerweise muss dieser bei jedem einzelnen Schnitt zur Kontrolle anwesend sein und nicht nur am Gelände“. Der Veterinär habe außerdem zugelassen, dass an den Tieren viel zu früh „manipuliert“ wurde, bekrittelt Thomas Putzgruber, Obmann des Vereines „RespekTiere“.
„Nach dem Schächtschnitt müssen die Schafe zumindest fünf Minuten zum Ausbluten liegen gelassen werden, damit sie sicher tot sind. In Bruderndorf wurde aber teilweise schon nach zwei, drei Minuten begonnen, die Tiere aufzuschneiden, das Fell abzuziehen und sie zu zerlegen“, sagt Putzgruber. Viel zu früh, wie die Videoaufnahmen belegen. „Manchen Schafen wurde, weil ihr Sterben zu lange dauerte und die Kunden nicht warten wollten, zusätzlich mit einer Axt der Schädel eingeschlagen“, ist Putzgruber erschüttert.
Den Verantwortlichen für die nicht ordnungsgemäß durchgeführten Schächtungen wurde deshalb in der vergangenen Woche vor dem Landesgericht Korneuburg (NÖ) der Prozess gemacht. Angeklagt waren sechs Männer, unter ihnen der amtliche Tierarzt, ein 63jähriger Rumäne, der Geschäftsführer des auf Schächtungen spezialisierten Betriebes sowie dessen Bruder.
Mildes Urteil für tatsachengeständige Ersttäter
Nach nicht einmal vier Stunden war die Verhandlung vorbei. Das Urteil des vorsitzenden Richters Helmut Neumar fiel – mit bedingten Haftstrafen zwischen drei und zehn Monaten – laut Tierschützern viel zu milde aus und sei in Wahrheit ein Freibrief für Tierquälerei. „Wir haben uns mehr erwartet“, sagt Putzgruber, der gemeinsam mit dem VGT vor Verhandlungsbeginn mit einer Demo auf das Kontrollversagen und Tierleid aufmerksam machte.
„Der Richter wollte den Prozess offensichtlich schnell hinter sich bringen.
Er dulde keine Unterbrechungen, dann könne die Verhandlung zu Mittag zu Ende sein, meinte er. Auch, weil es heiß sei“, erinnert sich Putzgruber.
Auf Nachfrage beim Landesgericht Korneuburg heißt es, im Gebäude habe es nie mehr als 22 oder 23 Grad. Eine hitzebedingte Auswirkung auf die Verhandlungsdauer hätte es nicht gegeben. Für das von den Tierschützern bekrittelte zu milde Urteil seien laut Gericht wesentliche Milderungsgründe verantwortlich gewesen.
„Meine Mandanten waren alle geständig, ausgenommen ein Mitarbeiter, der jedoch in seiner Einvernahme
letzlich zugestand, Tiere vor der Fünf-Minuten-Frist ,manipuliert‘ zu haben“, sagt Mag. Elisabeth Gerhards, die Anwältin des Schlachthofbetreibers und dessen Mitarbeitern. Es seien für die Männer damals außergewöhnliche Umstände gewesen, da unter anderem teilweise neue Kunden erschienen, „die nicht verstanden, dass die Gesetze für die Schächtungen auch für sie zu gelten haben“, erklärt Gerhards.
Auch Mag. Anna Mair (Kanzlei Wagner), die Verteidigerin des amtlichen Tierarztes, bestätigt, ihr Mandant sei „reumütig und geständig. Natürlich hätte er als Tierarzt eingreifen müssen, aber er war damals völlig überfordert von der Situation.“ Dies solle keine Entschuldigung sein, nur eine Erklärung dafür, was dort ablief, sagt Mair.
Die Tierschützer sprechen von Ausreden, denn „hier liegt schwerste Tierquälerei in knapp 500 dokumentierten Fällen vor“, sagt Putzgruber, der sich mit seinem Verein für ein komplettes Schächtverbot einsetzt. Unverständlich sei für ihn, dass die geladene Amtstierärztin, die richtungsweisende Hintergründe anführen wollte, nicht mehr gehört wurde. „Das war nicht notwendig“, heißt es vom Gericht. Die Männer seien vollumfänglich verurteilt worden. rz
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